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Art. 304.
Was in den vorerwähnten Artikeln in
Ansehung des Schwurgerichtshofes und des
Prästdenten desselben vorgeschrieben ist, wird
auf den zur Aburtheilung niedergesetzten
kreis= und stadegerichtlichen Senat und den
Senatsvorstand analog angewendet.
Nrt. 305.
Wenn in dem Beschlusse auf Verweisung
einer Strafsache in die böffentliche
Sitzung des Kreis= und Stadtgerichtes die
That als ein Verbrechen bezeichnet ist, so
wird dem Beschuldigten eine Abschrift des
Beschlusses zugestellt, wobei er auf das ihm
zustehende Rechtomittel aufmerksam zu machen
ist.
Betrifft der Beschluß einen Verhafteten,
welcher sich nicht im Gefängnisse des
Kreis= und Stadtgerichts befindet, so wird
vorher die Ablieferung desselben in das
kreis= und stadtgerichtliche Gefängniß veranlaßt.
Art. 306.
Wenn der Beschluß auf Verweisung
der Sache in die öffentliche Sitzung nicht
durch ein Rechtemittel angefochten wird,
oder nach erfolgter Anfechtung und darüber
ergangener Entscheidung ein weiteres Rechtsmittel
nicht zulässig ist, so wird der Beschuldigte
auf einen von dem Vorstande
des Kreis= und Stadegerichts für die Verhandlung
zu bestimmenden Tag vorgeladen.
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Art. 307.
Ist in dem Verweisungsbeschlusse die
That als ein Vergehen bezeichner, so wird
dem Beschuldigten die Abschrift des Beschlusses
zugleich mit der Ladung (Art. 306.)
zugestellt.
Art 308.
Die Zustellung der badung geschieht
durch den Gerichtsbiener, welcher hiebei
dem verhafieten Beschuldigten zu eröffnen
hat, daß er zu der Verhandlung werde vorgeführt
werden.
Befindet sich der Beschuldigte auf freiem
Fuße, so ist die Zustellung an denselben in Person
oder in seiner Abwesenheit an die in
seiner Wohnung befindlichen Diener oder
erwachsenen Familienglieder zu bewerkstel
ligen.
Wenn in der Wohnung des Beschuldigten
Niemand zu finden ist, oder der Beschuldigte
keinen bestimmten Wohnort im
Königreiche hac, so ist die Ladung im ersten
Falle dem Gemeindevorstande seines
Wohnortee, im zweiten Falle dem Gemeindevorstande
seines letzten Aufenthaltsortes
zuzustellen.
Der Gemeindevorstand hat die ihm
übergebene Auefertigung so schnell als es
geschehen kann an den Beschuldigten gelangen
zu lassen.
Die an eine der vorgenannten Personen
geschehene Zustellung hat die nämlsche
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