Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Ar.  13.  133

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Regierungs-Blatt
für  das
Grohherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1914.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  24.  Februar  1914.

 

Inhalt.

I.  Abteilung.  (Nr.  8.)  Verordnung  zur  Abänderung  der  Verordnung  zur  Ausführung
des  Gesetzes  über  die  Angelegenheiten  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit
und  zur  Abänderung  der  Gerichtskostenordnung.  (Nr.  9.)  Verordnung
zur  Abänderung  der  Verordnung,  betreffend  die  Heranziehung  von
Militärpersonen  zu  Abgaben  für  Gemeindezwecke,  vom  8.  Juli  1887.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  die  aus  dem  Großherzoglichen  Ministerium,
Abteilung  für  Kunst,  und  aus  dem  Großherzoglichen  Kabinett  zu  verleihenden
  Künstlerstipendien.

I.  Abteilung.

(Nr.  8.)  Verordnung  vom  14.  Febrnar  1914  zur  Abänderung  der  Berordnung
zur  Ausflhrung  des  Gesetzes  über  die  Angelegenheiten  derisreiwilligen.  Gerichtsbarkeit
  und  zur  Abänderung  der  Gerichtskostenordnung.

Friedrich  Franz,  von  Gottes  Gnuaden  Großherzog  von  Mecklenburg,
Fürst  zu  Wenden,  Schwerin  und  Ratzeburg,  auch  Graf  zu  Schwerin,  der
Lande  Rostock  und  Stargard  Herr  usw.  '

Wir  verordnen  nach  hausvertragsmäßiger  Verhandlung  mit  Seiner  Königlichen

Hoheit  dem  Großherzoge  von  Mecklenburg  .  Strelitz  und  nach  verfassungsmäßiger

Beratung  mit  Unseren  getreuen  Ständen,  was  folgt:
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