Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  55.  1914.  431

Alle  Anfragen  über  die  Organisation,  alle  etwaigen  Beschwerden  sind  an
den  Landesausschuß  (Geschäftsstelle:  Ministerium  des  Innern)  zu  richten.

Zur  landwirtschaftlichen  Arbeit  haben  sich  schon  die  Schüler  der  höheren
Lehranstalten  bereit  erklärt.  In  Orten,  wo  höhere  Schulen  bestehen,  werden  die
Ortsausschüsse  mit  den  von  den  Schülern  gebildeten  Komitees  durch  Zuwahl  der
Direktoren  der  Schulen  oder  eines  anderen  Lehrers  in  Verbindung  treten.  Die
vom  Unterrichtsministerium  genehmigten  Bestimmungen  über  die  Verrichtung
landwirtschaftlicher  Arbeit  durch  Schüler  werden  den  in  Betracht  kommenden
Ortsausschüssen  mitgeteilt  werden.  Die  Ortsausschüsse  werden  besonders  darauf
zu  achten  haben,  daß  keine  Schüler  Landarbeit  übernehmen,  die  nicht  kräftig
genug  dazu  sind.  ,

Zur  Landarbeit  werden  auch  die  älteren  Schüler  der  Volks-  und  Bürgerschulen,
  soweit  sie  die  erforderlichen  Kräfte  besitzen,  herangezogen  werden  können.
Das  Unterrichtsministerium  hat  alle  Obrigkeiten  und  Schulleiter  ermächtigt,  die
Schüler  zur  Verrichtung  von  Landarbeiten  vom  Unterricht  zu  entfreien.

Vor  allem  werden  außer  den  Schülern  alle  die  die  Lücken  in  der  Landarbeiterschaft
  auszufüllen  haben,  die  in  den  Städten  durch  den  Krieg  arbeitslos
geworden  sind,  oder,  wie  Kaufmanns=  und  Gewerbelehrlinge,  in  den  Betrieben
ihrer  Lehrherren  entbehrt  werden  können.  Sie  zur  Meldung  heranzuziehen  und
sie  den  Arbeitgebern  zuzuführen,  wird  eine  Hauptaufgabe  der  Ortsausschüsse  sein.

Es  ergreife  aber  nicht  nur  der  die  Arbeitsgelegenheit  in  der  Landwirtschaft,
der  durch  den  Krieg  seine  Arbeit  verloren  hat.  Jeden,  der  Arbeit  leisten  kann,
vor  allem  auch  Frauen  und  Mädchen,  fordere  ich  auf,  dem  Vaterlande,  das  mit
den  Waffen  in  der  Hand  zu  verteidigen  ihnen  nicht  vergönnt  ist,  durch  Mitarbeit
an  der  Einbringung  der  Ernte  zu  dienen.

Die  Arbeitsbedingungen,  insbesondere  der  Arbeitslohn,  werden  in  jedem
Falle  zwischen  dem  Arbeitgeber  und  dem  Arbeitenden  zu  vereinbaren  sein.  Nur
für  die  Schuler  der  höheren  Lehranstalten  sind  die  besonderen,  vom  Unterrichtsministerium
  genehmigten  Bedingungen  zu  beachten.

Wer  zu  schwach  ist,  in  der  Landwirtschaft  mitzuarbeiten,  der  stelle  seine  Tätigkeit
  den  Ortsausschüssen  für  die  Verwaltungs-,  besonders  Schreibarbeit,  zur
Verfügung.

Helfe  jeder  zu  seinem  Teil,  daß  die  Ernte  eingebracht  wird,  die  unser  Volk
und  vor  allem  Heer  und  Flotte  ernähren  soll.

Schwerin,  den  4.  August  1914.

Johann  Albrecht,
Herzog  zu  Mecklenburg.