Nr. 57. 1914. 441
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 6. Auguft 1914, betreffend Sicherstellung von
Pneumatiks und Automobilzubehörteilen ausländischen Ursprungs.
Die Ortsobrigkeiten des Landes werden hierdurch angewiesen, etwaige Lager
von Pneumatiks und Automobilzubehörteilen in ihren obrigkeitlichen Bereichen
für die Militärverwaltung sicher zu stellen und über die vorhandenen Bestände
telegraphisch hierher zu berichten.
Schwerin, den 6. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. von Meerheimb.
Berichtigung.
In der Bekanntmachung vom 3. August d. J., betreffend den am 9. Sonntage.
nach Trinitatis zu haltenden Buß- und Bettag — Rol. Nr. 56, S. 437 —
ist in der vorletzten Zeile statt „Psalm 27, V. 1—30, 7—9, 12—14"
zu lesen:
Pfalm 27, V. 1—3, 7—9, 12—14.
Mit dieser Nr. 57 werden ausgegeben: Nr. 50, 51 und 52 des Reichs-Gesetzblatts von 1914.