Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  57.  1914.  441

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  6.  Auguft  1914,  betreffend  Sicherstellung  von
Pneumatiks  und  Automobilzubehörteilen  ausländischen  Ursprungs.
Die  Ortsobrigkeiten  des  Landes  werden  hierdurch  angewiesen,  etwaige  Lager
von  Pneumatiks  und  Automobilzubehörteilen  in  ihren  obrigkeitlichen  Bereichen
für  die  Militärverwaltung  sicher  zu  stellen  und  über  die  vorhandenen  Bestände
telegraphisch  hierher  zu  berichten.
Schwerin,  den  6.  August  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  von  Meerheimb.

Berichtigung.

In  der  Bekanntmachung  vom  3.  August  d.  J.,  betreffend  den  am  9.  Sonntage.
nach  Trinitatis  zu  haltenden  Buß-  und  Bettag  —  Rol.  Nr.  56,  S.  437  —
ist  in  der  vorletzten  Zeile  statt  „Psalm  27,  V.  1—30,  7—9,  12—14"
zu  lesen:

Pfalm  27,  V.  1—3,  7—9,  12—14.

Mit  dieser  Nr.  57  werden  ausgegeben:  Nr.  50,  51  und  52  des  Reichs-Gesetzblatts  von  1914.