Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

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Regierungs-Blatt

f  das

Großherfogtum  Mecklenburg-Schwerin.

Amtliche  Beilage.
Nr.  61.
Jahrgang  1914.
Ausgegeben  Schwerin,  Donnerstag,  den  20.  August  1914.

 

Inhalt.

I.  Abtellung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Gestattung  landwirtschaftlicher
Arbeiten.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verwaltung  der  kreistierärztlichen
  Geschäfte  im  Medizinalbezirk  Schwerin.

II.  Abtellung.  Dienst=  pp.  Nachrichten.

I.  A#bteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  17.  August  1914,  betreffend  die  Gestattung  landwirtschaftlicher
  Arbeiten.
Mit  Rücksicht  auf  die  durch  den  gegenwärtigen  Kriegszustand  veranlaßten  besonderen
Verhältnisse  sollen  alle  landwirtschaftlichen  Arbeiten  an  den  nächsten  3  Sonntagen,
am  23.  und  30.  d.  Mts.  sowie  am  6.  September  mit  Einwilligung  der  Arbeiter  gestattet

  sein.
Mit  den  Arbeiten  darf  jedoch  erst  eine  Stunde  nach  gänzlich  beendetem  Gottesdienste

  begonnen  werden.
Schwerin,  den  17.  August  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
geistliche  Angelegenheiten.
Langfeld.