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Regierungs-Blatt
f das
Großherfogtum Mecklenburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 61.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 20. August 1914.
Inhalt.
I. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Gestattung landwirtschaftlicher
Arbeiten. (2) Bekanntmachung, betreffend die Verwaltung der kreistierärztlichen
Geschäfte im Medizinalbezirk Schwerin.
II. Abtellung. Dienst= pp. Nachrichten.
I. A#bteilung.
(1) Bekanntmachung vom 17. August 1914, betreffend die Gestattung landwirtschaftlicher
Arbeiten.
Mit Rücksicht auf die durch den gegenwärtigen Kriegszustand veranlaßten besonderen
Verhältnisse sollen alle landwirtschaftlichen Arbeiten an den nächsten 3 Sonntagen,
am 23. und 30. d. Mts. sowie am 6. September mit Einwilligung der Arbeiter gestattet
sein.
Mit den Arbeiten darf jedoch erst eine Stunde nach gänzlich beendetem Gottesdienste
begonnen werden.
Schwerin, den 17. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
geistliche Angelegenheiten.
Langfeld.