Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

654 Nr. 114. 1914. 
halb des Deutschen Reichsgebiets. Bei der Wichtigkeit, die diesem Dienstzweig 
zufällt, bedeutet jeder unnötige Umweg einen höchst unerwünschten Zeitverlust. 
Es würde deshalb dankbar begrüßt werden, wenn in solchen Städten und 
Dörfern, bei deren Durchfahrt Zweifel über den einzuschlagenden Weg ent- 
stehen, wiederholt deutliche, weithin sichtbare und bei Dunkelheit erleuchtete 
Richtungstafeln mit der Bezeichnung der nächsten größeren Ortschaft angebracht 
würden. In Betracht kommen hierbei natürlich nur solche Straßen, die von 
Kraftwagen befahren werden können. 
Ferner wäre es sehr erwünscht, wenn am Eingang der Städte und 
Dörfer, die an Straßen für den Kraftwagenverkehr liegen, weithin sichtbare 
deutliche Ortsnamen angebracht würden. 
In Vertretung: gez. v. Wandel. 
(2) Bekanntmachung vom 27. Oktober 1914, betreffend die Durchflihrung der 
Fleischbeschau bei inländischen Schlachtungen während des Krieges. 
"6 Insolge der Mobilmachung haben auch zahlreiche Tierärzte zum Heere ein- 
berufen werden müssen, so daß anzunehmen ist, daß die Durchführung der 
Fleischbeschau, besonders soweit sie den Tierärzten ausschließlich vorbehalten 
ist (Ergänzungsbeschau), auf Schwierigkeiten stoßen wird. Um diesen Schwierig- 
keiten zu begegnen, wird es auf bezügliche Veranlassung des Reichskanzlers 
bis auf weiteres hierdurch für zulässig erklärt, daß in denjenigen Fällen, 
in denen der Zuziehung eines Ergänzungsbeschauers besonders große Schwierig- 
keiten entgegenstehen, von einer solchen abgesehen und die Entscheidung dem 
nichttierärztlichen Beschauer überlassen werden kann, falls dieser nach Ansicht 
des Kreistierarztes genügend zuverlässig erscheint. Dazu wird ausdrücklich 
bemerkt, daß diese Bestimmung nur auf die dringendsten Notfälle zu beschränken 
ist. Die Ortsobrigkeiten werden aufgesordert, die von ihnen bestellten Fleisch= 
beschauer mit entsprechender Anweisung zu versehen. 
Schwerin, den 27. Oktober 1914. 
Großherzoglich. Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Medizinalangelegenheiten. 
. Im Auftrage: Mühlenbruch.
	        
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