Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 122. 685 
Regierungs-Blatt 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 16. November 1914. 
  
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Verbot der Schrift „Der Siegespreis“. 
(2) Bekanntmachung, betreffend Versteigerungen von Tierhäuten und 
Fellen. (3) Bekanntmachung, betreffend Vorspannvergütungssätze. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 9. November 1914, betreffend Verbot der Schrift 
„Der Siegespreis"“. 
Es wird hierdurch bekannt gegeben, daß es durch Anordnung des zuständigen 
militärifchen Befehlshabers verboten worden ist, die Schrift „Der Siegespreis 
(Westrußland deutsch). Eine politische Denkschrift von Adolf Bartels. 
Weimar 1914. Friedrich Roltsch, Deutschvölkischer Verlag und Buchdruckerei“ 
weiterzuvertreiben, zu verkaufen und auszustellen. 
Die Obrigkeiten werden angewiesen, das zur Ausführung dieser An- 
ordnung Erforderliche zu veranlassen. 
Schwerin, den 9. November 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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