Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

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Or 
D 
r—G 
10. 
Nr. 128. 1914. 
Seite 4 daselbst wird hinter dem mit „Pastanil“ beginnenden Absatz 
eingeschaltet: Perrumpit, auch mit angehängten Buch- 
staben oder Zahlen. 
Seite 6 daselbst wird der Absatz: „Sicherheitssprengpulver 
der Vereinigten Cöln-Rottweiler Pulverfabriken“ 
gestrichen. 
Seite 10 daselbst d. An Stelle von „Castroper Sprengsalpeter oder 
Löwenpulver“ ist zu setzen: Löwenpulver (Castroper Spreng- 
salpeter), auch mit angehängten Zahlen oder Buch- 
staben. 
. Seite 10 daselbst ist hinter dem Absatz „Rosenheimer Sicherheits. 
Sprengpulver“ einzufügen: Sicherheitssprengpulver der 
Vereinigten Cöln-Rottweiler Pulverfabriken. 
Seite 12 2. Gruppe b. Hinter dem mit „Halalite“ beginnenden 
Absatz ist einzufügen: Hammonit, auch mit angehängten 
Zahlen oder Buchstaben. 
. Seite 10 unter Verpackung zu Ia. A. Gruppe 1 d ist am Schlusse 
des Absatzes (1) nachzutragen: Patronen und Pakete mit 
Sicherheitssprengpulver der Vereinigten Cöln- 
Rottweiler Pulverfabriken dürfen aus Pergament- 
papier hergestellt sein. 
Seite 32 unter Ib. Munition Ziffer 5 wird vor den Worten: 
„sämtlich ohne Zünder“ eingeschaltet: Landminen. 
Seite 32 daselbst ist als Absatz d nachzutragen: d. Landminen, 
bei denen die Sprengstückfüllung — festgelegt durch 
einen Paraffin.= Einguß — und der Sprengstoff — 
festes Trinitrotoluol — in besonderen Kammern 
getrennt gehalten sind. Die einzelne Mine darf 
nicht mehr als 25 kg Trinitrotoluol enthalten. 
Seite 32 daselbst unter Verpackung wird Atbsatz (1) gefaßt: 
(!) Für die Sprengladungen unter a sind starke, 
dichte, sicher verschlossene Holzkisten zu verwenden; 
für die Petarden unter b und die Landminen unter d 
Kisten aus mindestens 22 mm starken, gespundeten 
Brettern, die durch Verzinkung oder Holzschrauben
	        
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