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Or
D
r—G
10.
Nr. 128. 1914.
Seite 4 daselbst wird hinter dem mit „Pastanil“ beginnenden Absatz
eingeschaltet: Perrumpit, auch mit angehängten Buch-
staben oder Zahlen.
Seite 6 daselbst wird der Absatz: „Sicherheitssprengpulver
der Vereinigten Cöln-Rottweiler Pulverfabriken“
gestrichen.
Seite 10 daselbst d. An Stelle von „Castroper Sprengsalpeter oder
Löwenpulver“ ist zu setzen: Löwenpulver (Castroper Spreng-
salpeter), auch mit angehängten Zahlen oder Buch-
staben.
. Seite 10 daselbst ist hinter dem Absatz „Rosenheimer Sicherheits.
Sprengpulver“ einzufügen: Sicherheitssprengpulver der
Vereinigten Cöln-Rottweiler Pulverfabriken.
Seite 12 2. Gruppe b. Hinter dem mit „Halalite“ beginnenden
Absatz ist einzufügen: Hammonit, auch mit angehängten
Zahlen oder Buchstaben.
. Seite 10 unter Verpackung zu Ia. A. Gruppe 1 d ist am Schlusse
des Absatzes (1) nachzutragen: Patronen und Pakete mit
Sicherheitssprengpulver der Vereinigten Cöln-
Rottweiler Pulverfabriken dürfen aus Pergament-
papier hergestellt sein.
Seite 32 unter Ib. Munition Ziffer 5 wird vor den Worten:
„sämtlich ohne Zünder“ eingeschaltet: Landminen.
Seite 32 daselbst ist als Absatz d nachzutragen: d. Landminen,
bei denen die Sprengstückfüllung — festgelegt durch
einen Paraffin.= Einguß — und der Sprengstoff —
festes Trinitrotoluol — in besonderen Kammern
getrennt gehalten sind. Die einzelne Mine darf
nicht mehr als 25 kg Trinitrotoluol enthalten.
Seite 32 daselbst unter Verpackung wird Atbsatz (1) gefaßt:
(!) Für die Sprengladungen unter a sind starke,
dichte, sicher verschlossene Holzkisten zu verwenden;
für die Petarden unter b und die Landminen unter d
Kisten aus mindestens 22 mm starken, gespundeten
Brettern, die durch Verzinkung oder Holzschrauben