Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

52 Nr. 9. 1914. 
Alle sonstigen allgemeinen Festlichkeiten zur Feier des Allerhöchsten Geburts- 
tages können erst vom Dienstag, den 14. April, ab stattfinden. 
Schwerin, den 14. Febrnar 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
geistliche und Unterrichts-Angelegenheiten. 
Langfeld. 
  
(2) Bekanntmachung vom 17. Februar 1914, betreffend Ausbruch der Maul- 
und Klauenseuche. 
Auf dem ritterschaftlichen Gute Schlieffenberg, Amts Güstrow, ist die Maul= und 
Klauenseuche ausgebrochen. 
Der Drost Havemann in Güstrow ist als Seuchenkommissar bestellt worden. 
Schwerin, den 17. Februar 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
M # 7 7Y. — 
  
Im Auftrage: Mühlenbruch. 
(3) Bekanntmachung vom 19. Februar 1914, betreffend viehseuchenpolizeiliche 
Anordnung zum Schutze gegen die Maul= und Klauenseuche. 
Viehseuchenpolizeiliche, Anordnung. 
Zum Schutze gegen die Maul= und Klauenseuche wird auf Grund der 658 18 ff. des 
Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 die viehseuchenpolizeiliche Anordnung in der 
Bekanntmachung vom 10. Dezember 1913 (Rbl. 1913, Amtl. Beil. Nr. 77 Seite 430) 
hiermit auf 
die Amtsgerichtsbezirke Güstrow und Teterow 
ausgedehnt und für die Amtsgerichtsbezirke 
Rostock, Tessin und Schwaan 
aufgehoben. 
Die Maul= und Klauenseuche auf den ritterschaftlichen Gütern Bandelstorf und 
Hohen Schwarfs ist erloschen. 
Schwerin, den 19. Februar 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
M. nn #7 7. # 
  
Im Auftrage: 5 euck.
	        
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