Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 191. 1915. 1017 
(3) Bekanntmachung vom 26. November 1915, betreffend österreichisch-ungarische 
Arbeiter. 
Die nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden kommandierenden 
Generals des IX. Armeekorps vom 20. d. Mts. wird hierdurch zur allgemeinen 
Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 26. November 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
IIIR Nr. 124 697/12 061. Nr. 3029. Altona, den 20. November 1915. 
Rückwanderung österreichisch-ungarischer Frbeiter. 
  
Der Abreise von Arbeitern österreichisch-ungarischer Staatsangehörigkeit dürfen 
behördlicherseits Hindernisse nicht in den Weg gelegt werden, sofern einwandfrei der 
Nachweis vom Ablauf des Arbeitsvertrages erbracht ist und sofern sie den für die Dauer 
des Krieges erlassenen Reise= und Grenzüberschreitungsbestimmungen genügen. 
v. Roehl. 
(4) Bekanntmachung vom 27. November 1915, betreffend Ergänzung und #nde- 
rung der Bekanntmachung vom 14. September d. Js., betreffend den Ausschank 
und Verkauf von Branntwein oder Spiritus (Rbl. Nr. 147). 
Die nachstehende Bekanntmachung der Großherzoglichen Gewerbe-Kommission 
vom 22. d. Mts., betreffend Ergänzung und Anderung der Bekanntmachung 
vom 14. September d. Is., betreffend den Ausschank und Verkauf von 
Branntwein oder Spiritus (Köl. Nr. 147) wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 27. November 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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