Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Ar. 12. 66 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 28. Januar 1915. 
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend ausländische Arbeiter. (2) Bekannt- 
machung, betreffend Anrechnung des Kriegsdienstes auf die medizinische 
Ausbildungszeit. 
  
  
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 25. Januar 1915, betreffend ausländische Arbeiter. 
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 16. ds. (Rbl. Nr. 9) wird die nach- 
stehend abgedruckte weitere Verfügung des Stellvertretenden Kommandierenden 
Generals des IX. Armeekorps vom 18. ds. hierdurch zur allgemeinen Kenntnis 
gebracht. 
Bemerkt wird, daß die von den Obrigkeiten oder im Domanium von den 
Gemeindevorständen zu erteilenden Erlaubnisscheine den Tag angeben müssen, 
an dem sie ausgestellt sind. 
Die Obrigkeiten und Gemeindevorstände werden angewiesen, diese Bestim- 
mungen zur Kenntnis der Arbeitgeber und der ausländischen Arbeiter zu bringen. 
Schwerin, den 25. Januar 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
16
	        
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