Ar. 203. 1093
K# 2
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 17. Dezember 1915.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage 1 der Verordnung
vom 2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefährlicher Gegenstände
mit Kauffahrteischiffen. (2) Bekanntmachung, betreffend Kontrolle der
Wehrpflichtigen. (3) Bekanntmachung, betreffend Elsaß-Lothringer.
II. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 14. Dezember 1915, betrefsend Anderung der An-
lage 1 der Verordnung vom 2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefähr-
licher Gegenstände mit Kauffahrteischiffen.
Auf Grund der Zusatzverordnung vom heutigen Tage zur Verordnung vom
2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefährlicher Gegenstände mit Kauf-
fahrteischiffen wird das Nachstehende bestimmt:
Die Aulage 1 der Verordnung vom 2. Mai 1912, betreffend die Be-
förderung gefährlicher Gegenstände mit Kauffahrteischiffen (Rbl. Nr. 24 für
1912) wird folgendermaßen ergänzt bezw. geändert:
1. Seite 2 unter I. a. A. 1. a. Güterverzeichnis ist der mit „Ge-
latine-Karbonit“ beginnende Absatz zu streichen.
2. Ebenda erhält der mit „Ammon-Tremonit“ beginnende Absatz die
Fassung „Ammon-Tremonit oder Gesteins-Tremonit auch mit den
Zahlen I, II, III usw. oder den Buchstaben A, B, C usw.“
3. Seite 4 daselbst ist hinter dem mit „Gelatine-Donarit“ beginnenden
Absatz einzufügen „Wetter-Donarit auch mit den Buchstaben A, B,
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