Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Ar. 203. 1093 
K# 2 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 17. Dezember 1915. 
  
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage 1 der Verordnung 
vom 2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefährlicher Gegenstände 
mit Kauffahrteischiffen. (2) Bekanntmachung, betreffend Kontrolle der 
Wehrpflichtigen. (3) Bekanntmachung, betreffend Elsaß-Lothringer. 
  
II. Abteilung. 
— 
(1) Bekanntmachung vom 14. Dezember 1915, betrefsend Anderung der An- 
lage 1 der Verordnung vom 2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefähr- 
licher Gegenstände mit Kauffahrteischiffen. 
Auf Grund der Zusatzverordnung vom heutigen Tage zur Verordnung vom 
2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefährlicher Gegenstände mit Kauf- 
fahrteischiffen wird das Nachstehende bestimmt: 
Die Aulage 1 der Verordnung vom 2. Mai 1912, betreffend die Be- 
förderung gefährlicher Gegenstände mit Kauffahrteischiffen (Rbl. Nr. 24 für 
1912) wird folgendermaßen ergänzt bezw. geändert: 
1. Seite 2 unter I. a. A. 1. a. Güterverzeichnis ist der mit „Ge- 
latine-Karbonit“ beginnende Absatz zu streichen. 
2. Ebenda erhält der mit „Ammon-Tremonit“ beginnende Absatz die 
Fassung „Ammon-Tremonit oder Gesteins-Tremonit auch mit den 
Zahlen I, II, III usw. oder den Buchstaben A, B, C usw.“ 
3. Seite 4 daselbst ist hinter dem mit „Gelatine-Donarit“ beginnenden 
Absatz einzufügen „Wetter-Donarit auch mit den Buchstaben A, B, 
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