Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

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10. 
11. 
Nr. 203. 1915. 
Cusw. oder den Zahlen J, II, III usw.“ und der mit „Gesteins- auch 
Neu-Dahmenit“ beginnende Absatz erhält die Fassung „Gesteins- auch 
Neu-Dahmenit auch mit den Zahlen 1, II, III usw. oder den Buchstaben 
A, B, C usw.“ 
Seite 10 unter I. a. A. 2.b. Güterverzeichnis wird vor dem 
mit „Wetter-Albit“ beginnenden Absatz eingeschaltet „Albit, auch mit 
den Zahlen 1, II usfw. oder den Buchstaben A, B usw.“ und der mit 
„Wetter-Albit“ beginnende Absatz wird gefaßt „Wetter-Kohlen-Albir 
auch mit den Zahlen I, II usw. oder den Buchstaben A, B usw.“. 
Seite 12 ebenda wird eingefügt hinter dem mit „Helit“ beginnenden 
Absatz „Kuvit mit den Zahlen E. I, HI und IV“, hinter dem mit „Ge- 
steins-Koronit“ beginnenden Absatz „sowie Gesteins-Favorit“, hinter 
„Kohlen-Koronit“ der Zusatz „sowie Kohlen-Favorit“, vor dem mit 
„Peragon“ beginnenden Absatz „Naphtalit, Gesteins= und Wetter- 
Naphtalit, auch mit Buchstaben oder Zahlen“ und vor dem mit 
„Donckit 1I“ beginnenden Absatz „Wilhelmit, — Kohlen-, Wetter-Wil- 
helmit —, auch mit den Zahlen I, I, III usw.“ 
Seite 24 unter Ib. Munition — Güterverzeichnis wird in Ab- 
satz Zc das Wort „Schwarzpulverladung“ durch „Zündladung“ 
ersetzt. « 
Seite 32 daselbst werden in Ziffer 5 d, Landminen usw. die Worte 
„festes Trinitrotoluol“ ersetzt durch „„„ der nicht gefährlicher sein darf 
als festes Trinitrotoluol“, und die Worte „als 25 kg Trinitrotoluol" 
durch „als 25 kg Sprengstoff“. 
Seite 36 daselbst ist hinter 7b als neuer Abschnitt anzufügen 
„7c. Handwurfgranaten, auch Handrohrgranaten und Gewehrgra- 
naten (brisanter Sprengstoff, nicht gefährlicher als Trinitrotoluol, 
Cheddit oder Schießpulver).“ 
Seite 36 unter le. Zündwaren — Güterverzeichnis ist Ziffer 1 
hinter „Zündschnüre“ nachzutragen „Zündgarn“. 
Seite 38 ebenda ist hinter 1d als neuer Abschnitt 1 ce nachzutragen 
„1 e) Zündgarn (Nitrogarn) nitrierte Baumwollfäden zum Schnell- 
Zünden von Feuerwerk usw.“. 
Seite 38 unter 1 e. Zündwaren — Verpackung ist hinter dem Ab- 
schnitt „d) Sicherheitszünder. Absatz (2)“ als neuer Abschnitt ein- 
zufügen
	        
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