Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierter Jahrgang. 1888. (29)

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  23.—29.)  49

23.  Februar.  (Erweiterung  der  deutschen  Bündnisse.)
Zu  der  in  letzter  Zeit  vielfach  erörterten  Frage,  ob  auch  Belgien
und  Holland  durch  formellen  Anschluß  an  das  Bündnis  der  mitteleuropäischen
  Mächte  Stellung  genommen,  erfährt  die  „Kreuzzeitung“:


Es  habe  sich  nie  um  formellen  Anschluß  beider  Staaten  an  die  Friedensliga
  gehandelt,  es  bestünden  aber  den  Tendenzen  der  Friedensliga  entsprechende
  allgemeine  Verabredungen.  Auch  bestreitet  die  Kreuzzeitung,  daß

über  die  Maasbefestigung  in  Berlin  eine  beruhigende  Erklärung  abgegeben
worden  sei.  Für  Deutschland  habe  es  derselben  nicht  bedurft.

23.  Februar.  (Bulgarische  Frage.)  Die  „Nordd.  Allg.
Ztg."  bespricht  die  von  Rußland  (s.  dasf.)  gemachten  Vorschläge
betreffs  Bulgariens.

Sie  bezeichnet  die  Behauptung,  daß  die  russischen  Vorschläge  der
Unterstützung  aller  Mächte  bedürften,  um  bei  der  Pforte  Annahme  finden  zu
können,  als  eine  irrtümliche.  Schon  aus  eigener  Initiative  könne  und  sollte
die  Pforte  die  der  Kongreßakte  widersprechende  Regierung  des  Prinzen  von
Koburg  in  Bulgarien  als  ungesetzlich  erklären.  Die  Pforte  sei  durch  die
Ausübung  der  Suzeränetätsrechte  über  Bulgarien  in  erster  Reihe  berufen,
die  dortigen  Zustände  als  verfassungswidrig  zu  kennzeichnen;  sie  bedürfe
hiezu  keines  Konsenses  einer  andern  Macht,  noch  weniger  aller  Großmächte;
sie  hat  alles  Recht,  gegen  die  eigenmächtige,  ungesetzliche  Lage  in  Bulgarien
mit  allen  ihr  zur  Verfügung  stehenden  Mitteln  aus  eigener  Initiative  vorzugehen.
  Wenn  eine  Macht,  namentlich  Rußland,  bei  der  Pforte  die  Herstellung
  vertragsmäßiger  Zustände  in  Bulgarien  beantragt,  so  kann  die  Pforte
sich  a  limine  nicht  abweisend  verhalten;  die  Abweisung  wäre  ein  déni  de
justice.  Rußland  hat  ein    unzweifelhaftes  Recht,  einen  solchen  Antrag  zu
stellen;  die  Verpflichtung  der  Pforte,  dem  Antrage  stattzugeben,  wird  kaum
stärker,  wenn  auch  andere  Mächte  sich  Rußland  anschlichen.  Deutschland
hält  an  dem  Vertragsrechte  von  1878  ohne  Rücksicht  auf  die  1885  stattgehabten
  Verletzungen  fest  und  ist  rückhaltlos  bereit,  sobald  der  russische  Antrag
  gestellt  wird,  sich  demselben  anzuschließen.

24.  Februar.  (Reichstag)  genehmigt  in  2.  Lesung  den  Gesetzentwurf
  Munckel  (ds.),  betr.  Entschädigung  unschuldig  Verurteilter.


27.  Februar.  (Bayern.)  Abg.-Hs.:  Beratung  über  eine
Petition  der  Würzburger  Zentrumswähler  auf  Abänderung  des
Wahlgesetzes,  nachdem  die  vielfach  versuchte  Wahl  in  Würzburg  (vgl.
Gesch.-Kal.  1887  VI.  22)  infolge  Stimmengleichheit  der  liberalen
und  klerikalen  Wahlmänner  stets  ergebnislos  verlaufen.

Nachdem  Ruppert  (klerikal)  für  Neueinteilung  der  Wahlkreise  gesprochen,
  erklärt  der  Minister  des  Innern,  die  Regierung  stehe  auf  dem
Boden  des  Gesetzes.  Keine  Wahlkreiseinteilung  werde  alle  Parteien  befriedigen,
  bevor  nicht  die  Parteien  ein  friedliches  Einvernehmen  ermöglichen.
In  betreff  Würzburgs  sei  eine  gesetzliche  Hilfe  unmöglich;  die  einzige  Hilfe
sei  die  Verständigung  der  Wahlmänner.

27.  bzw.  29.  Februar.  (Preußen:  klerikale  Anträge.)

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Europ.  Geschichtskalender.  Bd.  XXIX.