Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

340 Nr. 67. 1915. 
der Trockenkartoffel-Verwertungsgesellschaft m. b. H. in Berlin oder der Zentral- 
· s in Berli ind in den Hauslisten getrennt 
kaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin stehen, sind in 
zalnsnal auf der Vorderseite der Ortslisten zusammenzustellen. 
III. 
Die Hauslisten sind bereits am 15. Mai beschleunigt wiedereinzusammeln. 
Die Ortslisten sind sofort nach der Wiedereinsammlung der Hauslisten, 
ohne jeden Zeitverlust fertigzustellen und aufzurechnen und noch am 16. Mai: 
a) von den ritterschaftlichen Ortsobrigkeiten unmittelbar an das Großher= 
zogliche Statistische Amt in Schwerin, 
b) von den Gemeindevorständen bezw. in den nicht gemeindlich verfaßten 
Ortschaften von den Ortsvorstehern im Großherzoglichen Domanium, 
den Kloster= und Stadtgebieten auf dem kürzesten und sichersten 
Wege an die vorgesetzten Großherzoglichen Amter, die Klosterämter 
und Magistrate einzureichen. 
Die Großherzoglichen Amter, die Klosterämter und Magistrate haben die 
Zusammenstellungen der Ortslisten für ihre obrigkeitlichen Bezirke mit den 
zugehörigen Orts= und Zählbezirkslisten noch am 17. Mai anzufertigen und 
sofort an das Großherzogliche Statistische Amt in Schwerin einzusenden. 
Gleichzeitig haben die Großherzoglichen Amter, die Klosterämter und 
Magistrate das Gesamtergebnis der Zusammenstellung für ihren obrigkeitlichen 
Bezirk * am 17. Mai dem Großherzoglichen Statistischen Amte telegraphisch 
mitzuteilen. 
Schwerin, den 6. Mai 1915. 
. GEloßherzoglich Mecklenburgische Ministerien 
Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten. des Innern. 
Langfeld. L. v. Meerheimb.
	        
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