Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

340  Nr.  67.  1915.

der  Trockenkartoffel-Verwertungsgesellschaft  m.  b.  H.  in  Berlin  oder  der  Zentral-·

  s  in  Berli  ind  in  den  Hauslisten  getrennt
kaufsgesellschaft  m.  b.  H.  in  Berlin  stehen,  sind  in
zalnsnal  auf  der  Vorderseite  der  Ortslisten  zusammenzustellen.

III.

Die  Hauslisten  sind  bereits  am  15.  Mai  beschleunigt  wiedereinzusammeln.

Die  Ortslisten  sind  sofort  nach  der  Wiedereinsammlung  der  Hauslisten,
ohne  jeden  Zeitverlust  fertigzustellen  und  aufzurechnen  und  noch  am  16.  Mai:

a)  von  den  ritterschaftlichen  Ortsobrigkeiten  unmittelbar  an  das  Großherzogliche
  Statistische  Amt  in  Schwerin,

b)  von  den  Gemeindevorständen  bezw.  in  den  nicht  gemeindlich  verfaßten
Ortschaften  von  den  Ortsvorstehern  im  Großherzoglichen  Domanium,
den  Kloster=  und  Stadtgebieten  auf  dem  kürzesten  und  sichersten
Wege  an  die  vorgesetzten  Großherzoglichen  Amter,  die  Klosterämter
und  Magistrate  einzureichen.

Die  Großherzoglichen  Amter,  die  Klosterämter  und  Magistrate  haben  die
Zusammenstellungen  der  Ortslisten  für  ihre  obrigkeitlichen  Bezirke  mit  den
zugehörigen  Orts=  und  Zählbezirkslisten  noch  am  17.  Mai  anzufertigen  und
sofort  an  das  Großherzogliche  Statistische  Amt  in  Schwerin  einzusenden.

Gleichzeitig  haben  die  Großherzoglichen  Amter,  die  Klosterämter  und
Magistrate  das  Gesamtergebnis  der  Zusammenstellung  für  ihren  obrigkeitlichen
Bezirk  *  am  17.  Mai  dem  Großherzoglichen  Statistischen  Amte  telegraphisch
mitzuteilen.

Schwerin,  den  6.  Mai  1915.

.  GEloßherzoglich  Mecklenburgische  Ministerien
Abteilung  für  Unterrichtsangelegenheiten.  des  Innern.

Langfeld.  L.  v.  Meerheimb.