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10.
1I.
12.
13.
14.
15.
16.
Nr. 70. 1915.
Ebenda erhält der Absatz „Astralit I und II“ den Zusatz „auch
mit Buchstaben“.
Ebenda wird hinter dem Absatz „Astralit III“ eingefügt „Astralit
IV auch mit Buchstaben“
Seite 4 daselbst wird vor dem Absatz „Dominit XI“ eingefügt
„Detonit V auch mit Buchstaben“.
Etenda wird hinter dem Absatz „Rhenanit“ eingefügt „Rhenanit “
und därunter „Wetter Rhenanit“.
Seite 8 unter Ia A. lbiee Güterverzeichnis wird vor „Trini-
troxhlol“ eingefügt „Trinitroanisol“.
Seite 10 unter Ia A. 2b Güterverzeichnis wird vor
„Alkasit I“ eingefügt „Wetter Albit mit den Zahlen 1 und II
usw. oder den Buchstaben A. B usw.“.
Ebenda wird hinter „Cheddit“ eingefügt „Chloratzite (Wetter
Kohlen Chloratzite) auch mit den Zahlen I, II, III usw.“.
Seite 12 daselbst wird vor „Miedziankit I usw.“ eingefügt „Gesteins
Koronit auch mit Buchstaben oder Zahlen“ und darunter „Kohlen
Koronit auch mit Buchstaben oder Zahlen“.
Ebenda wird hinter dem mit „Miedziankit I“ beginnenden Absatz
eingefügt „Miedziankit mit den Zahlen III, IV usw.“.
Ebenda wird hinter „Wetter Persalit“ eingefügt „Petrolit mit den
Zahlen I, II, III usw.“.
Ebenda wird vor „Silesia“ eingefügt „Chlorat Rivalit“.
Ebenda wird hinter „Silesia“ an gefügt „sowie Markanit mit den
Buchstaben A, B, C usw.“.
Seite 14 ist unter La A. 3ec Güterverzeichnis das erste Wort
„Nachstehende“ zu streichen, hinter dem letzten Wort des Absatzes
„Zusammensetzung“ ist ein Punkt zu setzen uud dahinter „Hierzu
gehören insbesondere:“. «
Ebenda ist hinter „Alkalsite“ an zufügen „sowie Orsanit 1, II,
III usw.“.
II. Diese Zusatzverordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gegeben durch Unser Staatsministerium.
Schwerin, den 6. Mai 1915.
Friedrich Franz.
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb.