Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 71. 359 
«s. . - - 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechleuburg-Schwerin. 
Jahrgang, 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 15. Mai 1915. 
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Militärtuche. 
  
  
  
(1) Bekanntmachung vom 14. Mai 1915, betreffend Militärtuche. 
t achstehende Bekanntmachung des Koöniglichen stellvertretenden General- 
kommandos des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend 
Herstellungsverbot, Beschlagnahme und Bestandserhebung für Militärtuche, 
wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 14. Mai 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Zickermann. 
Bekanntmachung, 
betreffend Herstellungsverbot, Beschlagnahme und Bestandserhebung für 
Militärtuche. 
Nachstehende Verfügung wird hiermit zur allgemeinen Keuntnis gebracht. Jede 
Übertretung (worunter auch verspätete oder unvollständige Meldung fällt) sowie jedes 
Anreizen zur Übertretung der erlassenen Vorschriften wird, soweit nicht nach den allge- 
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