Nr. 78. 1915.
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Inhalt.
I. Allgemeine Bestimmungen. Ziffer
§ 1. Errichtung der Sironmllieferungsanlagen. AWbfaßgebiet. 1— 6
§ 2. System und Spannungen 7— 9
3. Ausbauverpflichtungen 10— 17
§ 4. Stromlieferung nach auswärts 18— 19
; 5. Stromerzeugung 20— 21
§ 6. Reserveverhältnis mit anderen Zentralen .. 22— 26
§ 7. Benuutzung der Landeschausseen, öffentlichen Wege usn. 27— 30
§ 8. Wahrung der Interessen des beinatschues- . 31— 36
§ 9. Ausschließlichkeitsrecht. 37— 41
§ 10. Dauer der Genehmigung 42— 46
&11. Genehmigung und Abnahme neuer Strecken 47— 53
§ 12. Prüfungsrecht der Regierung 54— 55
§5 13. Betriebsbestimmungen . 56— 63
§5 14. Ersatzansprüche 64— 67
15. Unterstützung durch die Regierung 68— 71
i 16. Bevollmächtigter des Wer .. 72
II. Stromlieferungsbedingungen.
17. Stromlieferungsbedingungen für Einzelabhnehnmnenr 73— 74
18. Verträge mit Städten und ländlichen Gemeinden sowie mit
Genossenschaften und anderen Gemeinschaftsabnehmern 75— 79
19. Tarife im Versorgungsgebiet. Preiskontrolle 80— 86
97#½. Stromlieferung für die Landeseisenbahnen und für andere
staatliche Zwecke 87— 88
§* 21. Ausführung der Anschlußanlagen im Versorgungsgebiet 89— 92
III. Übergang des Unternehmens auf die Großherzogliche Regierung.
22. Allgemeine Bestimmungen 93
23. Ankauf während der Genehmigungszeit“ 94—100
§J 24. Ankauf bei Ablauf der Genehmigungszeit .. 101
§ 25. Erwerb bei vorzeitiger Aufhebung der Genehmigung. 102—103
§526. Übernahme von Anlagen außerhalb Mecklendurg. Schwerin.
Stromlieferung nach auswärts im Falle d der bbernahme 104—106
27. Abschreibungen . . 107—112
28. . 113—116
29. 117—118
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