Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Klasse 
  
Nr. 80. 1915. 447 
Gegenstand 
Alte helle Kattun= und Barchent-Lumpen, sortiert und original. 
Alte mittelhelle Kattun= und Barchent-Lumpen, sortiert und original. 
Alt original bunt Kattun= und Barchent-Lumpen, ausgenommen gesondert 
gehaltene blaue, rote und schwarze baumwollene Lumpen sowie solches 
Material, das ausschließlich für die Pappen-Fabrikation verwendbar ist. 
Kunstbaumwolle, aus den Sorten der Klassen 1—3, ohne Zusatz von Ol her- 
gestellt. 
b) Nur meldepflichtig sind vom festgesetzten Meldetag ab bis auf weiteres sämt- 
liche Vorräte der nachstehend aufgeführten Klassen (einerlei ob Vorräte einer, mehrerer 
oder sämtlicher Klassen vorhanden sind), mit Ausnahme der in § 5 bezeichneten Vorräte: 
# Klasse 
S## J 
— 
11.— 
12. 
13. 
14. 
Gegenstand 
A. Alte baumwollene Lumpen: 
Alte weiße baumwollene Lumpen aller Art, ausgenommen gesondert gehaltene 
Gardinen, Mull, gehäkelte und gestärkte Sachen. 
Alt trüb weiß Kattun, alle Sorten. 
Alt weiß und trüb weiß baumwollgestrickt. 
Alte blaue Kattun-Lumpen. 
Alt Hosenzeug und Englisch Leder. 
Alt bunt baumwollgestrickt und Trikotagen, original und in Farben sortiert, 
außer schwarz. 
B. Neue baumwollene Stoffabfälle: 
Neue weiße Wäscheabschnitte, Kattun und Barchent, alle Qualitäten. 
Neue helle, bunte und farbige Kattune und Barchent, original und sortiert, 
in allen Qualitäten, ausgenommen gesondert gehaltene rote, blaue und 
schwarze Abfälle, sowie Segeltuche. 
Neu Englisch Leder. 
Kunstbaumwolle, aus den Sorten der Klassen 5—13, ohne Zusatz von Ol her- 
gestellt. 
C. Unsortierte, sogenannte bunte Lumpen. 
(Sammelware, nicht nach Stoffen und Farben geordnet.) 
 
	        
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