Nr. 80. 445
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Regierungs-Blatt
für das
Großherfogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 31. Mai 1915.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekonntmachung, betreffend Baumwoll-Lumpen und baumwollene
Stoffabfälle.
(1) Bekanntmachung vom 31. Mai 1915, betreffend Baumwoll-Lumpen und
baumwollene Stoffabfälle.
Nachstehende Bekanntmachung des Königlichen: stellvertretenden Generalkommandos
des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Bestanderhebung
und Beschlagnahme von alten Baumwoll-Lumpen und neuen baumwollenen
Stoffabfällen, wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 31. Mai 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
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