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Als Seugen waren zugezogen und erschienen:
3. d
der Dersönlichkeit nach sw·
. kannt,
—MW((“(“ Jahre alt, wohnhaft zu
der Hersönlichkeit nahhl .......
....... E— bannt,
Fahre alt, wohnhaft zii.
In Gegenwart der SZeugen richtete der Standesbeamte an
die Derlobten einzeln und nacheinander die Frage:
ob sie erklären, daß sie die She mit einander eingehen
wollen. Die Derlobten beantworteten diese Frage bejahend
und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten,
daß er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene
Eheleute erkläre.
Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt-)
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Der Staudesbeamte.
*) Uebereinstimmungsklausel im Heirats-Mebenregister.