Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

546

Nr.  100.  1915.

)  Belauntmachung  vom  29.  Juni  1915,  betreffend  den  Landesausschuß  für

Kriegsbeschädigte.
Unter  dem  Schutz  Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Großherzogs  führt  der  Landesausschuß
  für  Kriegsbeschädigte  die  Kriegsbeschädigtenfürsorge  im  Großherzogtum
durch.  Die  Kriegsbeschädigtenfürsorge  gewährt  Kriegsteilnehmern,  die  infolge
einer  Verletzung  oder  einer  sonstigen  dauernden  Gesundheitsschädigung  in  ihrer
Erwerbsfähigkeit,  wenn  auch  nur  vorübergehend,  beschränkt  sind,

1.  spezialärztliche  Nachbehandlung,  Kuraufenthalt  in  Bade=  oder  Kurorten,
  soweit  solche  Behandlung  nach  Beendigung  der  militärischen
Heilbehandlung  noch  erforderlich  ist,

3.

4.  Arbeitsvermittelung  in  den  Fällen  2  und  3.

.  Vorbereitung  für  die  Wiederaufnahme  des  alten  Berufs,  wenn  der

Kriegsbeschädigte  dazu  imstande  ist.  Es  stehen  Stellen  zur  Verfügung,
in  denen  Kriegsbeschädigte  sich  allmählich  wieder  an  die  alte  Tätigkeit

gewöhnen  können.

Ausbildung  zu  einem  neuen  Berufe,  wenn  der  alte  Beruf  der  Kriegsbeschädigung
  wegen  nicht  wieder  aufgenommen  werden  kann.

Die  Geschäftsstelle  des  geschäftsführenden  Ausschusses  des  Landesausschusses
für  Kriegsbeschädigte  befindet  sich  in  Schwerin,  Schloßstr.  2,  Fernsprecher  47.
Beratungsstellen  sind  eingerichtet  in

 

 

Ort  Leiter  Geschäftsstelle  Fernruf  Nr.  Sprechzeit

Schwerin  Gewerbeinspektor  Gustavstr.  2  1063  12—1  Uhr  M.
Mayer

Rostokk  Handeleschulinspek=  Koßfelderstr.  36  66  10—12  Uhr
tor  Schleichert

Wismar  Bürgermeister  Rathaus  103  1
Dr.  Wildfang

Güstrow  Bürgermeister  Geh.  Rathaus  35  u.  48  —  —
Hofrat  Dahse

Ludwigslust,  Obermedizinalrat  Mauerstr.  9  —  —  Montag,  Mitt-Dr.

  Willemer  woch  u.  Frei- 



 

 

 

tag  4½—6  Uhr
Nachm.