Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

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Klasse 
Nr. 115. 1915. 
Gegenstand 
  
–––. II 
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l 
III. Zahngummi. 
Fertige Zahngummi und Cofferdam. 
IV. Altgummiabfälle. 
Alte Autoreifen mit Nieten und ohne solche, soweit diese nicht schon nach der Ver- 
Alte Vollreifen mit Stahlband, fügung B. I. 622/4. 15. K. R. A. betr. 
Alte Vollreisen ohne Stahlband, „Vorratserhebung und Beschlagnahne 
Luftschläuche, dunkel, schwimmend, von Gummiberesug f#r Hraftsahrzeuge 
Luftschläuche, rot, *r*l 
Luftschläuche, dunkel, nichtschwimmend. 
Fahrraddecken, auch abgezogen. 
Gummiabfälle, schwimmend. 
Patentgummiabfälle, vulkanisiert. 
Gummischuhabfälle. 
Andere Gummiabfälle ohne Einlagen. 
Gummiabfälle, unsortiert. 
  
  
V. Regenerate. 
Im Lösungsverfahren hergestellte Regenerate. 
Im Szurealkaliverfahren hergestellte Regenerate. 
In anderer Weise präparierte Abfälle. 
  
VI. Gummierte Stoffe, Gewebe und Kleidungsstücke. 
Gummierte Mäntelstoffe. 
Herren-Gummimäntel und -Gummiumhänge. 
Gummierte Gewebe für Autodecken. 
Gummierte Gewebe für Fahrraddecken. 
Gummierte Gewebe für technische Artikel. 
Ballonstoffe und Flugzeugstoffe, gummiert. 
VII. Fahrrad= und Aeroplangummi. 
Fahrraddecken (montiert und unmontiert): 
3 mit Garantie, 
b) ohne Garantie. 
Fahrradschläuche (montiert und unmontiert): 
a) mit Garantie, 
h) ohne Garantie. 
Aeroplanraddecken. 
Aeroplanradschläuche.
	        
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