Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Ar. 131. 737 
gierungs-Blatt 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 13. August 1915. 
  
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Schafwolle und reinschafwollene Spinn- 
stoffe. (2) Bekanntmachung, betreffend Baumwolle, Baumwollabgänge 
und Baumwollgespinste. 
AI. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 12. August 1915, betreffend Schafwolle und rein- 
schafwollene Spinnstoffe. 
Nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellv. Generalkommandos des 
IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Veräußerungs= und 
Verarbeitungsverbot von reiner Schafwolle und reinschafwollenen Spinnstoffen, 
wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord- 
nung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen. 
Schwerin, den 12. August 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches. Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Zickermann. 
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