Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 162. 1916. 1005 
Einlaufend: in Harburg Hafeninspertor, Schiffsabfertigungsdienst, Hafenbecken I; 
,, in Wilhelmsburg: Oberwachtmeisterberitt; 
» in die übrigen Elbehäfen: bei den jeweilig zuständigen Behörden. 
Die abgenommenen Passierscheine sind an die Ausfertigungsstelle zurückzusenden. 
Bei Schleppzügen ist für jedes Fahrzeug ein besonderer Passierschein auszustellen. 
*“) Ausgeübte Kontrolle auf der Unterelbe: 
*#*) Vom Zollkreuzer auszufüllen. 
Mannschaftsverzeichnis. 
(Nur für Schiffe, die keine Musterrolle an Bord haben. Für Schiffe mit Musterrolle genügt ein 
Hinweis auf diese.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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» Ibeim Geburtsort ----- 
Dienstgrad Name angemustert Seemanns- und Militär= 
r. am amt -Datum erhältnis 
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Passagierverzeichnis. 
fd. .% Or . Geburtsort Polizei= 
Nr. Name Heimat Reiseziel #undö. ausweis 
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(6) Bekanntmachung vom 30. September 1916, betreffend Veränderung in den 
Bezirken der Fronereien Güstrow, Sternberg und Lübz. 
Die Erbfronerei in Goldberg ist infolge Aufteilung eingegangen. 
Die Stadt Goldberg mit Zubehör, die Domanialortschaften Hof Hagen, 
Langenhagen, Augzin, Medow, Wendisch Waren, Woosten und Sandhof — 
Wooster Teerofen — Grüner Jäger sind dem Fronereibezirke Lübz, die Ort- 
schaft Möllen dem Fronereibezirke Güstrow, die Ortschaften Below, Kadow, 
Techentin und Zidderich mit Steinbeck dem Fronereibezirke Sternberg zugelegt. 
Schwerin, den 30.. September 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
 
	        
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