Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

1008 Nr. 163. 1916. 
(2) Bekanntmachung vom 13. Oktober 1916, betreffend den Unterricht in do- 
manialen und ritter-- und landschaftlichen Landschulen im laufenden Winter- 
halbjahr. 
it Rücksicht auf die durch den Krieg hervorgerufenen außerordentlichen 
Verhältnisse sieht sich das unterzeichnete Ministerium veranlaßt zu bestimmen, 
daß in allen domanialen und ritter= und landschaftlichen Landschulen, wo die 
aus andern Ortschaften eingeschulten Kinder wegen zu großer Entfernung ihres 
Wohnorts in der Mittagspause nicht nach Hause gehen können, im laufenden 
Winterhalbjahr der Unterricht nur an den Vormittagen erteilt wird. Die Zahl 
der wöchentlichen Unterrichtsstunden in den bezeichneten Schulen soll im lau- 
fenden Winterhalbjahr 24 betragen, welche gleichmäßig auf die 6 Vormittage 
zu verteilen sind. 
Schwerin, den 13. Oktober 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
IUnterrichtsangelegenheiten. 
Langfeld.
	        
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