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Nr. 178. 1916,. 1109
hergestellt lind. Dagegen sind alle ganz oder teilweise gefütterten oder
doppelgearbeiteten oder geklebten baumwollenen Stoffhandschuhe bezugs-
einpflichtig.
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. Länder, Kordeln, Schnüre und Litzen. Schnürsenkel, Hosenträger und
Strumpfbänder. Gürtel aus Gummiband.
. Spitzen und Besatzstickereien.
Wäschestickereien und bemusterte oder bestickte Tülle, sämtlich nur bis zu
einer Breite von 30 Zentimetern. Tapisseriewaren, Posamentierwaren für
Möbel= und Kleiderbesatz, Taschen mit oder ohne Bügel, Lampenschirme.
Canevas und glatte Kongreßstoffe sind bezugsscheinpflichtig.
u. Mützen, Hauben, Hüte und Schleier.
. Schirme und Schirmhüllen.
Teppiche, Läuferstoffe, ungefütterte Bettüberdecken und abgepaßte farbigt.
Tieidenen.
Matratzen und fertiggefüllte Inletts, Polsterwaren.
Steppdecken sind bezugsscheinpflichtig.
A. Möbelstoffe mit Ausnahme der Futterstoffe zu Möbeln und Vorhängen.
Gemusterte Wandbespannstoffe, Gobelins und Gobelinstoffe.
. Gardinen und Vorhänge, beide, soweit sie abgepaßt gewebt sind.
Gemusterte Tüll= und Mullgardinen meterweise.
. Velvets (baumwollene Sammete) und solche halbseidene Sammete, die
nicht unter Nummer 2 fallen.
Baumwollene Steckereistoffe, baumwollene gewebte oder gewirkte Spitzen=
stoffe und baumwollene glatt oder gemustert gewebte undichte Kleiderstoffe.
aumwollene bedruckte undichte Kleiderstoffe.
Alle Gegenstände, die abgesehen von Futter und Zutaten ausschließlich aus
den unter Nummer 13, 14, 15 und 15a genannten Stoffen hergestellt sind.
Verbandstoffe und Damenbinden.
Orthopädische Bandagen.
Konfektionierte genähte Weißwaren (ungewaschen), insbesondere Bäfschen,
Rüschen, Halskrausen, Jabots.
Fertige Fracks, Uniformbesatz.
Militäruniformen, Militärausrüstungsgegenstände (d. h. nur für Militär-
personen verwendbare Gegenstände), Wickelgamaschen.
Mit Pelz gefütterte oder überzogene Kleidungsstücke.
Imitierte Pelzgarnituren aus baumwollenem oder wollenem Plüsch, Krim-
mer oder Astrachan.
Fertige Säuglingsbekleidung für Kinder bis zu einem Jahre.
Gummiunnterlagen für Säuglinge.
Korsette, soweit sie am 31.Oktober 1916 fertiggestellt waren.
Gemusterte weiße Tischzeuge, soweit sie abgepaßt gewebt sind.
Reise= und Schlafdecken, sofern der Kleinhandelspreis 50 Mark für das
Stück übersteigt.
Kragen und Manschetten, Vorstecker und Einsätze, Krawatten.