Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar. 198. 1219 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 20. Dezember 1916. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung 
und Meldepflicht von rohen Kalbfellen, Schaf-, Lamm= und Ziegenfellen, 
sowie von Leder daraus und betreffend Höchstpreise von Kalb-, Schaf--, 
Lamm= und Ziegenfellen. 
  
  
  
  
. 
(1) Bekanntmachung vom 20. Dezember 1916, betreffend Beschlagnahme, Be- 
handlung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Kalbfellen, Schaf-, Lamm- 
und Ziegenfellen, sowie von Leder daraus und betreffend Höchstpreise von 
Kalb--, Schaf-, Lamm= und Ziegenfellen. 
Die nachstehenden Bekanntmachungen des stellvertretenden Generalkommandos 
des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage: 
1. betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht 
von rohen Kalbfellen, Schaf-, Lamm= und Ziegenfellen, sowie von 
Leder daraus, 
2. betreffend Höchstpreise von Kalb-, Schaf-, Lamm= und Ziegenfellen 
werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe dieser An- 
ordnungen innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung zu 
überwachen. 
" Schwerin, den 20. Dezember 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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