Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

1236 Nr. 199.71916. 
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 16. Dezember 1916, betressend die überwachung der 
zwischen dem Hafen von Kappeln und dem Auslande verkehrenden Schiffe, ins- 
besondere der Schiffsbesatzung. 
Nachstehende Verordnung des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos 
des IX. Armeekorps zu Altona, betreffend die Uberwachung der zwischen dem 
Hafen Kappeln und dem Auslande verkehrenden Schiffe, insbesondere der 
Schiffsbesatzung, wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 16. Dezember 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
Abw. Abt. Nr. 6404. Nr. 2701. Altona, den 12. Dezember 1916. 
Verordnung, 
betreffend die Überwachung der zwischen dem Hafen Kappeln und dem Auslande 
verkehrenden Schiffe, insbesondere der Schiffsbesatzung. 
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit bestimme ich folgendes: 
6 1. 
Der Hafen von Kappeln wird für den Schiffsverkehr mit dem Auslande freigegeben. 
8.2. 
Die Verordnung, betreffend die lberwachung der zwischen deutschen Seehäfen und 
dem Auslande verkehrenden Schiffe, insbesondere der Schiffsbesatzung vom 7. Juli 1916 
— KVBl. Nr. 1703 — findet auf den Schiffsverkehr zwischen dem Hafen von Kappeln 
und dem Auslande Anwendung. 
Die im § 4 der Verordnung vom 7. Juli 1916 vorgesehene Untersuchungskommis- 
sion wird bestellt durch die Landsturm-Inspektion II Schleswig, bezw. durch die von dieser 
bestimmte Dienststelle. 
Die Erlaubnis auf Grund der 55 6 Abs. 2 und 7 der Verordnung vom 7. Juli 
1916 erteilt die Landsturm-Inspektion II Schleswig, bezw. die von dieser bestimmte 
Dienststelle. 
Die Zivilbehörden werden ersucht, vorstehende Verordnung öffentlich bekannt 
zu machen. 
v. Falk. 
.. ——„
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.