Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

  
III. An Renten und anderen wiederlehrenden Nutzungen und Leistungen habe ich für mich und meine 
Zu III. Genaue AuskunftEhefrau — hat d von mir — uns — vertretene Steuerpflichtige — 
Ver, it vin c 
untte ersorderlich, da- zu beziehen: zu entrichten (zu tragen): 
mit Sögieh ial Genrod- Gegenstand und Rechtsgrund des Anspruchs oder 
wssähtoreit der Wesüge odersr Verpslichtun::::: 
Lalen gihekimade be- 
rechnet werden kan ···«·«« * 
Ansprüche chait, Besol- 
dung, Remuneration u. dgll,] 2¾tê PPP ° ]] ......... .. 
heilen ekcfStesuietlell tmet 
Velr lür jeine ür eitgte 9 b injährigen Hebung oder Leistun 
eit zustehen, gehören in kei.|Geldwert der einjährio ¾- o 
nem Falie lee Wegen Easth ::. 111 7 Mark- Mark 
der Wzugssäh Et der unter 
enden Lasten v i .- 
Bemerkung zu II. at des Verpflichteten: 
  
  
— 
  
  
  
Name und Wohnort 
bes Berechtigten: 
  
Tag, Monat, Jahr, seit welchem der Anspruch oder 
die Last bestehr: ...................................... 
  
Zeitpunkt ober Ereignis, Mit beisen Eintritt der An- 
spruch oder die Last weg fäll 
  
Falls die Dauer bes Anspruchs oder der Last vom 
Leben einer oder mehrerer Personen abhängt, Angabe 
des Namens, der Wohnung sowie Tag, Monat und 
Jahr der Geburt bieser Personen: 
  
  
  
  
  
IV. a) In dem vorstehend angegebenen Relnvermögen ist Vermögen enthalten, das aus dem Nachlaß meiner am. 1091. 
verstorbenen emen. berrührt. Das Nachlaßvermögen betrug zur Zeit des Tobhdbes K, wovon auf mich entfallen 
sind. +A. Das Vermögen des verslorbenen Ehegatten betrug zu Beginn des 1. Januar 1914 oder bei dem nach diesem 
Zcitpunkt liegenden Eintritt der Steuerpflicht K. 
b) In dem vorstehenb angegebenen Reinvermögen ist eine Kapitalabfindung o0v..... 4A enthalten, die als Emschäbigung für 
den durch Körpewerletzung herbeigeführten *m oder teilweisen Verlust der Erwerbsfählgleit aann í í . 
von den gezahlt — noch zu zahlen — ist. 
V. Das Ansangsvermögen ist durch Wehrbeitrags-V · »’"s1,«—Feftitellungsbeicher-de..(Behörde,diedenBescheiderteilt 
hat, Nr. der Wehrbeitragsliste) festgestellt worden auf ...... ..lt.0) 
  
VI. Eine besondere Berechnung des steuerbaren Vermögens nach dem Stande bei Beginn des 1. Januar 1914 — bei dem nach diesem 
Zeitpunkt ligenden späteren Eintritt der Steuerpflictht ííí ííííí íí, — liegt bei?). 
Zu VII bis X nur für die Kriegsabgabe. 
VII. Ich und meine Cleirau — der ron mir — uns — rertretene Steuerpflichtige haben — hat — von dem für den 31. Dezember 1916 ange- 
gebenen Reinvermögen im Veranlagungszeitraum 
a) durch Erbanfall, durch Lehen-, Jideilommiß- oder Stammgutanfall, infolge Vermächtni es oder an anbere 
Zu a. Als Erwerb aus Weise aus dem Nachlaß eines Versiorbenen von Todes 575 dell. indel zungs i 
dem Nachlaß gilt auch die 
Abfindung für die 
schlagung einer Erbschaft uer +. 
eines Bermächtnisses. 
  
  
  
  
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(Name, Stand, letter Wohnort und letzte Wohnung sowie 
Todestag des Erblassers.) 
Zusammen It 
1) als Kapitalauszahlung aus einer Versicherung erhaltten ... K. 
(Bezeichnung und Sitz der Gesellschaft.) 
ir lichtigen nicht mehr bekannt, ist ver Ort anzugeben, an dem er zur Zeit der Wehrbeltragserklärung gewohnt hat. 
.3 mden Steuerbsstichtigen deren Bermögen bel Vehrbeitragsreranlagung asn- Fechtsträstiq elicentellt oder deren Besitz- 
heuerpklicht erst nach dem 1. Januar 1914 eingetreten is. coder bei Beginn des Veranlagungszeitraums# die rK# Ebzugssählgen Schulden und 
Lasten den Gesamtwert des Aküvvermögens überstiegen ober hat bei ceinem Endvermögen von nicht mehr als as Ansangsperoe. 
nicht mehr als 10 000 betragen, so ist eine besondere Berechnung des Vermögens nicht Versorderlich, es cbd vielmehr eine bezügl 
Angabe des Sachverhalts
	        
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