Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

e) durch Schentung oder durch elne sonstige ohne entsprechende Gegenleistung erhaltene Zuwendinig (Ver- 
  
  
Zuwendungen auf 
* 9 Plebilen. An- Mmögensübergabe) im Einzelbetrage von wenlgstens eintausend Mark erworben 
nucht zu berück- 
- 
& 
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* . M 
(Name, Stand, Wohnort umd Wohumg des Schenters.) 
4 
Zusammen 
d) aus der Veräußerung ausländischen Gumd= und Betriebsvermögens oder sonstiger Gegenstände, die zu 
Beginn des Veranlagungszeltraums zum nlchtsteuerbaren Vermögen gehört haben, erzielt 
  
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4 
+K 
M 
(Bezeichnung und Verkaufspreis des ausländischen Gumd- 
und Betriebsvermögens und der betreffenden Gegen- 
stände sowie Name, Stand, Wohnort und Wohmung des 
Erwerbers.) 
Zusammen 4 
e) nachslehende zum ausländischen Gumd- oder Betriebsvdermögen gehörig gewesene Gegenstände ins Inland 
verbracht 
(Bezelchnung und gemelner Wert der betreffenden Gegenstände.) 
Jusammen 
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VIII. Ich und meine Ehefrau — der von mir — uns — vertretene Steuerpflichtige haben — hat — im Veranlagungszeitruum 
a) zu Schenlungen oder sonstigen Bermögensbergaben im Werte von mehr als cintausend Mark verwendet 
  
Io- snwendnngcn die 
— Grund eines aglert ichen 
e 
lnen sind. bleiben 
Eeberchan chlig 
  
Mame, Stand. Wohnort und Wohnung des Bedachten 
sowie Betrag der Schenlungen oder Bermögensũbergaben.) 
« gusammen ... 
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