Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

   
  
ub und c. Außer in b 
en des 84 26 # Krie 
euergesetzes a 
mdet die Unrech nun nur 
tatt, wenn die egenstände 
am 81. Dezember 1916 no- 
   
    
     
Zu Der Erwerb von 
Km berken airberer zher 
eit 
E b ae sowie in 
tschen Reliche wohnender 
Zulchs # ist 1 nicht zu be- 
  
b) in ausländischem Grund= oder Betriebsvermogen angelegt 
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Zusammen " 
c) zum Erwerbe von Gegenständen aus edlem Metall, von Edelstelnen oder Perlen, von Kunst-, Schmuck- 
und Luxusgegenständen sowie von Sammülungen aller Art im Anschaffungswerte von mindestens fünf- 
hundert Mark für den einzelnen Gegenstand oder von mindestens elntausend Mark für mehrere gleich- 
artige oder zusammengehörige Gegenstände verwendet. 
u. # 
Wezelchmumg und unschaffungspreis der Gegenstände usw.) 
Zulammen. 
  
  
* 
IIX. Ich und meine Ehefrau — der von mir — uns — vertretene Steuerpflichtige haben — hat — nach dem 1. August 1914 die unter 
1 1A FMMMKMKMKNK.°.. 
am 81. Dezember 10916 betragen 
,. 126 MMMM 
aufgeführten Grandstücke erworben, deren Gestehungskosten nach dem Skande 
  
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(Bezeichnung der Grundstücke.) 
Zusammen * 
hlerbon ab die burch Verschlechterung entstanbenen Wertminberungen. 
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................... M 
  
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5 
Bleiben 1 
Das nicht. Zutreffende ist zu durchstrelchen.
	        
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