ub und c. Außer in b
en des 84 26 # Krie
euergesetzes a
mdet die Unrech nun nur
tatt, wenn die egenstände
am 81. Dezember 1916 no-
Zu Der Erwerb von
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tschen Reliche wohnender
Zulchs # ist 1 nicht zu be-
b) in ausländischem Grund= oder Betriebsvermogen angelegt
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Zusammen "
c) zum Erwerbe von Gegenständen aus edlem Metall, von Edelstelnen oder Perlen, von Kunst-, Schmuck-
und Luxusgegenständen sowie von Sammülungen aller Art im Anschaffungswerte von mindestens fünf-
hundert Mark für den einzelnen Gegenstand oder von mindestens elntausend Mark für mehrere gleich-
artige oder zusammengehörige Gegenstände verwendet.
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Wezelchmumg und unschaffungspreis der Gegenstände usw.)
Zulammen.
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IIX. Ich und meine Ehefrau — der von mir — uns — vertretene Steuerpflichtige haben — hat — nach dem 1. August 1914 die unter
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am 81. Dezember 10916 betragen
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aufgeführten Grandstücke erworben, deren Gestehungskosten nach dem Skande
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(Bezeichnung der Grundstücke.)
Zusammen *
hlerbon ab die burch Verschlechterung entstanbenen Wertminberungen.
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Bleiben 1
Das nicht. Zutreffende ist zu durchstrelchen.