Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Artikel 14. 
Steuerbescheide. # des maners 3 
I1. Für den Besitzsteuerbescheid sind Formulare nach Anleitung des uster 
Bes.St. Bund#, für istenerbescheid o2. n Formulare nach Muster 4 ebenda zu 
verwenden. 
i i i bleibenden 
2. Es ist zu beachten, daß Feststellungsbescheide solchen besitzsteuerfrei 
Personen ia 5 e sind, Ses E2ö eine künftige Veranlagung zur WBelistener 
swaebender Vermögensstand bereits rechtskräftig feststeht (zu vgl. 8 56 Ziff. es.- 
I. Bund-A). 
3. Der Kriegssteuerbescheid für Einzelpersonen ist nach Anleitung des Musters 5 
K.St.Bund-Aauszufertigen. 6 ç 5# 
Der Besitzsteuerbescheid und der Kriegssteuerbescheid sind möglichst miteinander 
u verbinden. 
4. Für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sind Formulare nach 
Muster 6 bezw. 6 a K.St. Bund-A zu verwenden. 
5. Es ist zulässig, in den Mitteilungen über die Berechnung der Steuer und 
über Abweichungen von der Besitzsteuer= bzw. Kriegssteuererklärung auf vorangegan- 
gene Erörterungen hinzuweisen. # 
6. Die Bescheide können, sofern dadurch keine Verzögerung verursacht wird, zu- 
gleich mit den Benachrichtigungsschreiben über die Veranlagung zur Staatseinkommen- 
struer und zur Ergänzungssteuer zugestellt werden. In diesem Falle ist die Zusammen- 
fassung in einem Umschlage zulässig. · 
7.DieustellungdesvorläufigenBefcheides(§29Æf.3K.St.Gef.,§28 
Ziff. 2 K. St. Bund-A) hat in jedem Falle sogleich nach erfolgter Festsetzung der Abgabe 
zu erfolgen. « ’ 
’ Artikel 15. 
Sollbuch. 
1. Die Sollbücher sind rechtzeitig vorzubereiten. Sie müssen alsbald nach er- 
folgter Veranlagung und bei Beginn der Zustellung der Steuerbescheide den Haupt- 
zollämtern als Hebestellen wegen der Buchung der eingezahlten Beträge, sowie wegen 
der Überweisung verzogener Steuerpflichtiger zur Verfügung gestellt werden. 
2. Alle Mitteilungen der Veranlagungsbehörde an das Hauptzöllamt über Ande- 
rungen der zu erhebenden Steuerbeträge im Rechtsmittelverfahren, über Berichtigungen 
von Amts wegen, über Ermäßigungen, Niederschlagungen, Erstattungen usw. sind obenso 
wie die Sollbcherauszuge Aber ar- z4794hogenee Rlichtigen von dem Hauptzollamt als 
elege zum So eisung) na imn · -"-- 
östupewahren. ch niern geordnet und geheflet sorg 
3. Die Bescheinigung über die Blatt- oder Seiten l s ern i 
dem Vorsitzenden der Veranlagungskommission zu ertei 8 auf den Sollbüchern ist von 
11 2.
	        
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