Nr 207 1916. 1273
II. Bei Flachs-, Hanf= und Ramie-Nähfaden,
1. wenn sie nach der Länge ausgemacht sind, diejenigen Vorräte einer Lager-
stelle, welche in einer Sorte weniger als 50 000 m betragen;
2. wenn sie nach dem Gewicht aufgemacht sind, diejenigen Vorräte einer
Lagerstelle, welche in einer Sorte weniger als 10 kg betragen.
Beispiele
Diie Firma X besißt von
125 Stück der Weife 80 cm 20/41 122 (868 m Inhalt) weiß 2fach,
Schachteln zu 20 Knäneln zu 100 m schwarz 2fach,
5 Stück 210 cm 60/2f 12 z 10 080 m Inhalt lohpran Zfach,
15 Schachteln zu 100 Kärtchen zu 40 m gelb 2fach,
325 kg a/Kreuzspulen Nr. 14 rohgrau zfach,
2 Schachteln zu 10 Rollen zu 50 g Nr. 25 gelb,
10 kg roh,
im 15 kg.
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ie meldet:
unter A die Menge 1: mit 108 000 m (statt 108 500) weiß 2sach Nähfaden,
i„ „ 22 nicht, da unter 50 000 m,
„ „ 3: 50 000 (statt 50 400) farbig und rohgrau dreifach,
„ „ 4: 60 000 m farbig und rohgran Esech
unter B „ „ 5: 325 kg rohgrau Nr. 7/16,
„ „ 6:2 nicht, da unter 10 kg,
„ „ 29: 10 Kg rohgrau Nr. 7/16,
„ „ 8.: 15 kg rohgrau Nr. 1/6.
5 5.
Stichtag und Meldefrist.
Maßgebend für die Meldepflicht sind die bei Beginn des ersten Tages eines jeden
Kalendervierteljahres (Stichtag) tatsächlich vorhandenen Bestände.
Die Meldung hat spätestens am 10. Tage des Kalendervierteljahres an das Web-
stoffmeldeamd der Kriegs Rohstoff-Abteilung des Königl. Preuß. Kriegsministeriums
Berlin S8W. 48, Verlängerte Hedemannstraße 10, zu erfolgen.
Erstmalig ist also die Meldung über die bei Beginn des 1. Januar 1917 vor-
handenen Bestände spätestens bis zum 10. Januar 1917 zu erstatten.
*l 6.
Meldescheine.
Die Meldungen haben nur auf den amtlichen Meldescheinen (nicht durch Brief)
zu erfolgen.
Die Anforderung der Meldescheine soll unter Angabe der Vordruck-Nr. Bst. 1065 5
auf einer Postkarte (nicht mit Brief) bei der Vordruckverwaltung der Kriegs-Rohstoff-
Abteilung des Königl. Preuß. Kriegsministeriums Berlin SW. 48, Verlängerte Hede-
mannstraße 10, erfolgen, die nichts anders enthalten soll, als die kurze Anforderung der
gewünschten Meldescheine, die deutliche Unterschrift mit genauer Adresse und Firmen-
stempel. »
Sämtliche in den Meldescheinen gestellten Fragen sind genau zu beantworten.
Weitere Mitteilungen dürfen die Meldescheine nicht enthalten; auch dürfen bei
Einsendung der Meldescheine andere Mitteilungen demselben Briefumschlage nicht bei-
gefügt werden. 298