Gesch und Verorduuugs· Bluf
für das
Königreich Bayern.
Nr. 7.
München, den 14. Februar 1906.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 9. Februar 1906, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber betreffend. —
Bekanntmachung vom 12. Februar 1906, Festsetzung der für die Naturalverpflegung marschierender
Truppen zu vergütenden Beträge für das Jahr 1906 betreffend. — Ordens-Verleihungen. — Königlich
Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen.
Nr. 2832.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern.
Der Bayerischen Hypotheken= und Wechselbank in München wurde die Genehmigung
erteilt, nachstehende, zu 3 ½2% verzinsliche, teils verlosbare, teils unverlosbare Hypothekenpfandbriefe
auf den Inhaber, nämlich:
a) 312% ige verlosbare Hypothekenpfandbriefe:
1000 Stück Lit. K à 2000 M Nr. 209001— 210 000 = 2000000 ,
3000 „ Laà 1000 Æ 352 001 -365 000 — 3000000 s,
4000 Stück Summe 5000000 JcK,
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