Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Kurze  Geschichte  der  Rheinpfalz.  407

ward  deshalb  von  Preußen  und  Braunschweig  zu  der  am  21.  November
1705  erschienenen  Religionsdeclaration  genöthigt,  welche  den  Protestanten
  größere  Freiheit  in  der  Ausübung  ihrer  Religion  gewährte.  In  dem
spanischen  Erbfolgekriege  stand  er  auf  Seite  seines  Schwagers,  des
Kaisers  Leopold  1,  und  erhielt  von  diesem  die  durch  die  Aechtung  des  Kurfürsten
  Max  Emanuel  erledigte  Oberpfalz  sammt  der  Grasfschaft
Cham,  den  böhmischen  Lehen  und  dem  Erztruchsessenamte  (1706
—1714).  Zur  Feier  dieses  Ereignisses  erneuerte  er  1708  den  Hubertus-Orden,
  welchen  Graf  Gerhard  V  von  Jülich  im  Jahre  1444  wegen
eines  am  St.  Hubertustage  erfochtenen  Sieges  gestiftet  hatte  (Kurfürst
Max  IV  Joseph  erhob  ihn  am  30.  März  1800  zum  ersten  Orden  Bayerns),
stellte  aber  sämmtliche  Erwerbungen  im  Jahre  1714,  als  Marx  Emanuel
nach  Bayern  zurückkehren  durfte,  an  diesen  zurück.  Die  Stadt  Düsseldorf,
wo  er  gewöhnlich  residirte,  verschönerte  er  mit  Prachtbauten  aller  Art  und
legte  daselbst  die  berühmte  Bildergallerie  an,  welche  später  Karl  Theodor
  mit  der  Münchner  vereinigte.  Johann  Wilhelm  starb  1716,  ohne
Kinder  zu  hinterlassen,  und  hatte  zum  Nachfolger  seinen  Bruder

6  32.  Karl  Philipp  (1716—1742).  Dieser  war  sehr  jung  Domherr
  und  Maltheserritter  geworden,  hatte  aber,  als  die  erste  Ehe  seines  Bruders
  kinderlos  blieb,  beide  Würden  niedergelegt  und  sich  (1688)  mit  Louise
Charlotte,  des  polnischen  Fürsten  Bogislaus  Radzivil  Tochter  (#  1695),
und  später  (1701)  mit  Therese  Katharina,  einer  Tochter  des  polnischen
Fürsten  Joseph  Karl  von  Lubomirsky,  vermählt.  Gestützt  auf  die  vierte
Klausel  des  Ryswicker  Friedens,  welche  den  Katholiken  in  der  Rheinpfalz
einige  Vorrechte  einräumte,  entzog  er  1719  den  Protestanten  in  Heidelberg,
das  er  als  Residenz  gewählt,  die  Benützung  der  dortigen  Kirche  zum
heiligen  Geist  und  verbot  den  Heidelberger  Katechismus,  weil  dieser
  beleidigende  Stellen  gegen  die  Katholiken  enthielt.  Als  nun  die  protestantischen
  Einwohner  Heidelbergs  beim  Reichskammergericht  gegen  ihn
Klage  führten,  verlegte  er  1720  seine  Residenz  von  Heidelberg  nach
Mannheim  und  suchte  dieses  auf  jede  Weise  emporzubringen.  Zur  Zeit,
wo  diese  Uebersiedlung  des  Hofes  nach  Mannheim  erfolgte,  hatte  Karl
Philipp  alle  seine  Kinder  bis  auf  eine  Tochter,  Elisabeth,  die  seit  1717
mit  Joseph  Karl  Emanuel,  dem  Erbprinzen  des  Pfalzgrafen  Theodor
von  Sulzbach,  vermählt  war,  durch  den  Tod  verloren  und  sein  Bruder
Franz  Ludwig,  der  noch  lebte,  war  1716  zum  Kurfürsten  und  Erzbischof
  von  Trier  erhoben  worden.  Es  stand  sonach  das  Aussterben  des
Neuburger  Mannsstammes  nahe  bevor.  Dieser  Umstand  und  der  neu
ausgebrochene  Streit  wegen  der  Jülich'schen  Erbfolge,  die  Preußen  für  die  Linie
Pfalz-Simmern-Zweibrücken-Zweibrücken  zu  Sulzbach  nichtgelten
lassen  wollte,  führte  eine  Annäherung  zwischen  den  bayerischen  und  pfälzischen
  Wittelsbachern  herbei.  Es  wurde  zwischen  den  damaligen  weltlichen  und
geistlichen  Häuptern  des  Gesammthauses  Wittelsbach,  nämlich  dem  Kurfürsten
Max  Emanuel  von  Bayern,  dem  Kurfürsten  Karl  Philipp  von  der
Pfalz,  dem  Kurfürsten  und  Erzbischofe  Klemens  August  von  Köln
(Max  Emanuels  Sohn)  und  dem  Kurfürsten  und  Erzbischofe  Franz  Ludwig
  von  Trier  (Bruder  des  Kurfürsten  Karl  Philipp  von  der  Pfalz),  am
15.  Mai  1724  ein  Vertrag  abgeschlossen,  durch  den  sie  die  Verbindlichkeit
eingingen,  ihre  sämmtlichen  Besitzungen  gemeinsam  zu  vertheidigen  und  zu
diesem  Zwecke  ein  Heer  von  30,000  Mann  zu  unterhalten;  in  Betreff  des
Reichsvikariates  (siehe  oben  Seite  270  den  hierüber  ausgebrochenen
Streit)  kam  man  überein,  daß  es  fortan  von  Bayern  und  der  Kurpfalz
gemeinschaftlich  geführt  werde.  Zwei  Jahre  darauf  (1726)  wurden  über
Jülich  und  Berg  zwischen  dem  Kaiser,  Kurpfalz,  Preußen  und