620 Nr. 105. 1916.
(2) Bekanntmachung vom 8. Juli 1916, betreffend Aufhebung der mit der Groß-
herzoglich Badischen Regierung abgeschlossenen Vereinbarung über die gegen-
seitige Durchführung der Schulpflicht.
as unterzeichnete Ministerium macht hierdurch bekannt, daß die mit der
Großherzoglich Badischen Regierung im Jahre 1877 abgeschlossene Verein-
barung über die gegenseitige Durchführung der Schulpflicht — Rbl. 1877,
Amtl. Beilage Nr. 24 — von beiden Regierungen aufgehoben worden ist.
Schwerin, den 8. Juli 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Unterrichtsangelegenheiten.
Langfeld.
(3) Bekanntmachung vom 11. Juli 1916, betreffend Belehrung über den
Koloradokäfer in den Volksschulen.
Unter Hinweis auf die Bekanntmachung vom 24. Mai 1916 (Nbl. Nr. 82,
S. 483) werden diejenigen Großherzoglichen Amter und Ortsobrigkeiten, welche
bisher die Präparate und Merkblätter noch nicht bezogen haben, hierdurch au-
gewiesen, die Bestellungen nunmehr beschleunigt an die Naturalienhandlung
von A. Völschow in Schwerin zu richten.
Schwerin, den 11. Juli 1916.
Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien,
Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten. des Innern.
Langfeld. L. v. Meerheimb.