Nr. 148. *
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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 21. September 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Militär-Brieftauben. (2) Bekanntmachung,
betreffend die Krankenpflegeschule im Marienhause zu Schwerin.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 18. September 1916, betreffend Militär-Brieftauben.
ach Mitteilung des Königlichen stellv. Generalkommandos des IX. Armee-
korps zu Altona werden aus Militär-Brieftauben-Züchterkreisen in letzter Zeit
wieder vielfach Klagen laut, daß Militär-Brieftauben, die für Heeres= und
Marinezwecke Verwendung finden, in frevelhafter Weise abgeschossen werden.
In den meisten Fällen gelingt es leider nicht, die Schuldigen zur Verantwor-
tung zu ziehen.
Abgesehen von dem hohen materiellen Wert haben die Militär-Brieftauben
unter den heutigen ernsten Verhältnissen eine weit größere und wertvollere Be-
deutung durch fortlaufende Anforderungen der Armee= und Marinebehörden für
Nachrichtendienste, und jeder Ausfall durch Abschießen ist vorderhand sozusagen
unersetzlich, da es sich meistens um ältere, gut vorgeübte Tiere handelt.
Militär-Brieftauben haben in diesem Kriege schon Hervorragendes geleistet.
Verschiedentlich wurden Menschenleben, die in Seenot oder aus anderer Ursache
gefährdet waren, durch rechtzeitig von Militär-Brieftauben überbrachte Nach-
richten gerettet. In den Schützengräben der Front sind die Brieftauben unsern
tapferen Soldaten treue Freunde geworden, die, wenn die Nachrichtenübermitt-
lung nach rückwärts vollkommen unausführbar schien, doch noch im wütendsten
Trommelfeuer wichtige Nachrichten überrachten.