Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

946  Nr.  133.  1917.
Nr.  1465.  Altona,  den  23.  Juli  1917.

Meldung
der  in  den  Betrieben  des  Korpsbezirks  beschäftigten  Ausländer.

Diejenigen  Betriebe,  welche  Ausländer  beschäftigen,  haben  bis  zum  1.  August
dieses  Jahres  Meldung  an  die  Kriegsamtsstelle  Altona  zu  erstatten.  Die  Meldung

muß  enthalten:
die  Zahl  der  Arbeiter,  getrennt  nach  Nationalitäten,  sowie  die  Beschäftigungsart
  der  nur  in  Ziffern  anzugebenden  Arbeiter.
Veränderungen  sind  bis  zum  1.  eines  jeden  Monats  mitzuteilen.

v.  Falk.

(2)  Bekanntmachung  vom  3.  August  1917,  betreffend  die  zur  Vertretung  des
Reichs=  (Militär-)  Fiskus  bei  Pfändung  des  Diensteinkommens  von  Militärpersonen
  im  Geschäftsbereiche  der  Königlich  Preußischen  Militärverwaltung  berufenen
  Behörden  und  Personen.
Die  im  Rbl.  Nr.  15  von  1914  veröffentlichte  Nachweisung,  betreffend  die  zur
Vertretung  des  Reichs-(Militär-)  Fiskus  bei  Pfändung  des  Diensteinkommens
von  Militärpersonen  pp.  im  Geschäftsbereiche  der  Königlich  Preußischen
Militärverwaltung  berufenen  Behörden  und  Personen,  ist  wie  folgt  abgeändert
worden:
In  Ziffer  IV  ist  das  Wort  „Feldzeugmeister“  durch  das  Wort
„Chef  des  Waffen=  und  Munitions-Beschaffungs-Amtes“,  und  in
Spalte  3,  Ziffer  1  sind  die  Worte  „Offiziere  und  Beamten  der
Feldzeugmeisterei  mit  Ausnahme  des  Feldzeugmeisters“  durch  die
Worte  „Offiziere  und  Beamten  des  Waffen=  und  Munitions-Beschaffungs-Amtes
  mit  Ausnahme  des  Chefs“  ersetzt  worden.

Schwerin,  den  3.  August  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Justizministertum.
Im  Auftrage:  Heuck.