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Nr. 15. 1917.
Klasse Gegenstand Höchstpreis
59 ink als Feinzink, unverarbeitet, in festem 107 ¾ für je 100 kg Gesamt-
oder flüssigem Zustande, mit einem Rein- gewicht.
gehalt von mindestens 99,, v. O. des Ge-
samtgewichts.
60 Zink als Feinzink, unverarbeitet, in festem101 -& für je 100 kg Gesamt-
oder flüssigem Zustande, mit einem Rein- gewicht.
gehalt von weniger als 99,0 v. H., jedoch
« von mindestens 99,8 v. H. des Gesamt-
gewichts.
61 Zink als Feinzink, unverarbeitet, in festem 95 -—/ für je 100 kg Gesamt-
oder flüssigem Zustande, mit einem Rein- gewicht.
gehalt von weniger als 99,6 v. H., jedoch
von mindestens 99, v. H. des Gesamt-
gewichts. ·
62,Zink,unverarbeitet,infestemoderflüssigem78·-l-ürje100kgGesamt-
Zustande, mit einem Reingehalt von we- gewicht.
niger als 99,7 v. H., jedoch von minde-
stens 99,5 v. H. des Gesamtgewichts.
63 Bink, unverarbeitet, in festem oder flüssigem 6 für je 100 kg Gesamt-
Zustande, mit einem Reingehalt an Zink gewicht.
von weniger als 99,5 v. H., jedoch von
mindestens 98 v. H. des Gesamtgewichts.
61 Zink, roh und in Legierungen ?), unver- 66 --¾ für je 100 kg Zink-
inhalt; sofern die Zusam-
arbeitet, in festem oder flüssigem Zustande,
mit einem Reingehalt an Sint von we-
niger als 98 v. H. des Gesamtgewichts.
mensetzung der Legierung vor-
geschrieben ist und diese mit
Zink der Klassen 59 bis einschl.
64 besonders hergestellt wird,
darf als Preis des Zinkinhalts
der Höchstpreis der entspre-
chenden Zinkklassen zugrunde
elegt und eine angemessene
Entschädigung für Herstellung
und Schmelzverlust berechnet
werden, die keinen übermäßi-
gen Gewinn enthalten darf.
*) Unter legiertem Zink wird ein Material verstanden, das insgesamt mit mehr als 2 v. H.
anderen Stoffen verschmolzen ist, und bei welchem Zink dem
in der Legierung verschmolzenen Stoff überwiegt.
Gewichte nach gegenüber jedem anderen
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