Full text : Eine Währungs-Rede.

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fuͤr  die  Holzfaͤllungen  in  Gemeinde-Waldungen  verpflichtete  Holzhauer  aufzustellen,
bei  den  K.  Forstaͤmtern  nachzusuchen,  und  von  diesen  nur  bei  nachgewiesener  wirklicher
  Unthunlichkeit  der  Aufstellung  verpflichteter  Holzhauer  zu  gestatten  sind.

Namentlich  kann  eine  solche  Ausnahme  weder  durch  die  Absicht  einer  sorgfältigeren
  Ausnuhung  des  in  den  Brennholzschlägen  vorkommenden  Vau-,  Nuß=  und
Werk-Holzes,  noch  durch  das  Vorgeben  einer  Erleichterung  der  Gemeindeglieder  in
Hinsicht  des  zu  bezahlenden  Holzhauerlohns  begründet  werden.

In  der  ersten  Beziehung  wird  dem  Zwecke  besser  entsprochen,  wenn  besonders
Holzhauer  angestellt  werden,  welche  vor  oder  während  der  Holzfüällungen  alles  für
gewisse  technische  Zwecke  taugliche  Holz,  dessen  Veräußerung  oder  Verwendung  zu
Natural-Abgaben  den  Gemeinden  öberlassen  bleibtr,  auszusuchen  und  aufzubereiten
haben.

In  der  zweiten  Beziehung  ist  jede  zulässige  Kosten-Erleichterung  der  Gemeindeglieder
  dadurch  zu  bewirken,  daß  die  Theilnahme  an  den  gemeinschaftlichen  Holz-Fällungen
  allen  denjenigen  Gemeinde-Angehdrigen  gestatter  wird,  welche  die  biezu
erforderliche  Tüchtigkeit  besißen,  und  sich  für  dieses  Geschäft  in  Pflichten  nehmen
lassen.  Die  Forstämter  haben  daher  die  Zahl  der  Holzhauer  nicht  ohne  Grund  zu
beschränken,  übrigens  hievon  Diejenigen  auszuschließen,  welche  ihre  Zulassung  zu
Wald-Ercessen  mißbrauchen.

Je  wesentlicher  die  Beobachtung  der  erneuerten  Vorschrift  für  die  wirthschaftliche
Behandlung  der  Waldungen,  besonders  bei  dem  dermaligen  Werthe  der  Wald=Erzeugnisse,
  sich  darstellt,  um  so  mehr  werden  die  Forstbehörden  die  Handhabung
derselben  sich  angelegen  seyn  lassen,  und  die  Gemeinde-Behörden  hiefür  mitzuwirken
geneigt  seyn.

Stuttgart  den  5.  Juli  1838.  Herdegen.

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Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Stadtpfarrei  Bietigheim,  welche  2820
Kirchengenossen  zählt,  und  deren  zur  Verwandlung  gehbrig  vorbereitetes  Einkommen