Nr. 39. 271
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahraang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 6. März 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Entfreiung von der Schonzeit des Wildes.
(2) Bekanntmachung, betreffend die Freigabe der Schmalspurbahn Neu-
bukow Ow.—Blengow für den öffentlichen Güterverkehr. (3) Bekannt-
machung zur Abändernng der Bekanntmachung vom 10. November 1916
zur Ausführung der Verordnung des Bundesrats über Hülsenfrüchte
vom 29. Juni 1916. (4) Bekanntmachung über die Einfuhr von Wal-
sischen, Robben, Tümmlern und Fleisch von diesen Tieren. (5) Bekannt-
machung, betreffend teilweise Aufhebung der Bekanntmachung vom
11. September 1916, betreffend Beschränkung des inländischen Post-
Telegraphen= und Fernsprechverkehrs. (6) Bekanntmachung, betreffend
landesherrliche. Genehmigung der „Olga-Stiftung" zu Schwerin.
II. Abteilung.
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(1) Belanntmachung vom 3. März 1917, betreffend Entfreinug von der Schon-
zeit des Wildes.
Auch für dieses Jahr wird zur Förderung der Volksernährung und zur Ab-
wendung von Wildschäden von den Bestimmungen der Verordnung vom
15. April 1904, betreffend die Schonzeit des Wildes, Entfreiung insoweit
erteilt.
daß der Abschuß von Schmaltieren des Rot= und Damwildes bis auf
weiteres gestattet sein soll. Der Widerruf dieser Entfreiung bleibt
vorbehalten.
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