Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

294 Nr. 44. 1917. 
(4) Bekanntmachung vom 7. März 1917, betreffend Kriegsreifeprlfungen an 
den höheren Lehranstalten. 
Diejenigen Schüler der Prima höherer Lehranstalten, welche die Schule so 
lange besucht haben, bis über ihre regelrechte Versetzung nach der Oberprima 
entschieden ist, können zur Kriegsreifeprüfung zugelassen werden, sobald sie in- 
folge der Einberufung ihrer Jahresklasse zum Heeresdienst eingezogen werden. 
Schwerin, den 7. März 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Unterrichtsangelegenheiten. 
Langfeld.
	        
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