Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar. 54. 65 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 20. März 1917. 
  
  
Inhalt. 
II. Abeellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Eichenrinde, Fichten- 
rinde und zur Gerbstoffgewinnung geeignetes Kastanienholz. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 20. März 1917, betreffend Höchstpreise für Eichen- 
rinde, Fichtenrinde und zur Gerbstoffgewinnung geeignetes Kastanienholz. 
Nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellv. Generalkommandos des 
X. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Hoöchstpreise für 
Eichenrinde, Fichtenrinde und zur Gerbstoffgewinnung geeignetes Kastanienholz, 
wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der An- 
ordnung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen. Die nach § 9 aufgehobene 
Bekanntmachung vom 1. März 1916 ist in Nr. 36 des Regierungs-Blattes von 
1916 abgedruckt. 
Schwerin, den 20. März 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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