Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 60.. 1917. 
411 
  
  
  
  
  
B.-Für Flechtweiben. 
— Klasse II. Klasse III 
Andere einjährige Andere zwei= und 
Klasse 1. Weiven, Fifen - mehrjährige 
Einjährige, glatte, wildgewachsenen, Weiden, die sich 
schlanke, hesunde sowie zweijährige, zum Korbflechten 
Kulturschälweiden astfreie, schianie, ge- eignen, ausschl. der 
sunde Schälweiden Stöcke 
AM AM M 
für je 50 kg. für je 50 kg.e für je 50 kg. 
I. Grüne Weiden, wie sie der 
Stock liefert: 
a) feuchte Weiden: 
unsortiert 4,00 2,50 1,50 
sortirt 5,00 — — 
b) trockene Weiden: 
unsortiert . 9,00 6,00 3,00 
sortiert.. .. 10,00 7,00 — 
2. Geschälte, weiße Weiden: « 
a) 40 bis 60 cm . 47.00 1 
b) über 60 bis 80 cm 40,00 25,00 
ch „ 80 , 100 „, 33,00 . 
d4h „ 100 „ 130 „„ 30,00 21,00 12,00 
e) „ 130 „ 160 „ 27,00 19,00 
„ 160 „ 200 „ 26,00 | 
—-- 22,00 17,00 
3. Geschälte rote Weiden: 
für geschälte rote (gekochte oder gesott 
  
ene) Weiden dürfen 3,00 -& zu den 
für geschälte weiße Weiden festgesetzten Preisen (8 2) zugeschlagen 
C. Fl#r Weidenstöcke. 
werden. 
1. Grüne Weidenstöcke: 
a) abgewipfelt 
b 
2. Gelnni 
bis 15 
b 
c) „ 18 
77 7 
d) „ 27 mm Stärke 
älte rote Weidenstücke: 
für geschälte rote (gekochte oder gesottene) Weidenstöck 
den für geschälte weiße Weiden 
3. Ge 
werden. 
nicht abgewipfelt. .. 
weiße Weidenstücke: 
mm Stärke 
über 15 bis 18 mm Stärke 
14 
Für je 50 kg 
*# 
e darf 1,00 zu 
stöcke festgesetzten Preisen zugeschlagen
	        
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