Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr.  64.  1917.  451

Mathematik:

A.  Gymnasium.

Wiederholungen  aus  den  früheren  Gebieten  der  Geometrie,  Stereometrie  und
Trigonometrie.  »  »

Arithmetische  Reihen  erster  Ordnung  und  geometrische  Reihen  mit  Anwendung
auf  die  Zinseszins=  und  Rentenrechnung.  Erweiterung  des  Zahlbegriffs  durch  die
algebraischen  Operationen  von  der  ganzen  positiven  bis  zur  komplexen  Zahl.

Fortsetzung  der  Übung  in  der  Trigonometrie  und  Stereometrie.

Der  Koordinatenbegriff.  Einzelne  ausgewählte  Teile  der  Physik.

B.  Realgymnasium  und  Oberrealschule.
Wie  am  Gymnasium,  dazu:  Aufgaben  über  Maxima  und  Minima.  Analhtische
Geomttrie  der  Ebene.  Grundlehren  der  darstellenden  Geometrie.

Naturwissenschaften  (Physik  und  Chemie);:

Realgymnasium  und  Oberrealschule.
Ausgewählte  Abschnitte  aus  den  Lehraufgaben  der  Prima.

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  3.  April  1917,  betreffend  Einrichtung  von  Lehrgängen
zur  Vorbereitung  früherer  Schüler  höherer  Lehranstalten  auf  die  Reifeprüfung
für  Kriegsteilnehmer.

Das  unterzeichnete  Ministerium  beabsichtigt,  n  ach  der  Beendigung  des  Krieges
für  frühere  Schüler  der  Prima  höherer  Lehranstalten,  die  am  Kriege  teilgenommen
  haben,  Lehrgänge  zur  Vorbereitung  auf  eine  erleichterte  Reifeprüfung  einzurichten.
  Bedingung  für  die  Zulassung  zu  dieser  Sonderprüfung  ist,  daf  der  sich
Meldende  im  Heeresdienst  am  Kriege  teilgenommen  hat  und  vor  dem  Eintritt  in
das  Heer  an  einer  höheren  Lehranstalt  regelrecht  in  die  Unterprima  versetzt
  worden  ist.  Die  Dauer  des  Lehrganges  beträgt  ein  halbes  Jahr.  Jür
die  Prüfung  ist  von  den  Bundesregierungen  eine  besondere  „Ordnung  der
Reifeprüfung  für  Kriegsteilnehmer  (Kriegsreifeprüfungsordnung)“  festgestellt
worden.  Die  auf  Grund  dieser  Ordnung  erteilten  Reifezeugnisse  werden  von  den
Bundesregierungen  gegenseitig  anerkannt.  Für  die  zu  erfüllenden  Zielforderungen
  gelten  die  Lehrziele,  welche  aus  den  „Lehrplänen  und  Lehraufgaben  für  die
Sonderklassen  der  Kriegsteilnehmer“  sich  ergeben.