Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

600 Nr. 85. 1917. 
„„Im Jahre 1917 fallen die Ergänzungswahlen zur Mecklenburgischen 
Handelskammer aus. Bei der Berechnung der Amtsdauer der Handelskammer- 
mitglieder wird das Jahr 1917 nicht mitgerechnet.“ 
Gegeben durch Unser Staatsministerium. 
Schwerin, den 22. Mai 1917. 
Auf besonderen Befehl Seiner Königlichen Hohcit des Großherzogs. 
v. Blücher. L. v. Meerheimb. 
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 16. Mai 1917, betreffend Annahme von Silber= und 
Nickelgeld in größeren Mengen im Umtausch gegen Scheine seitens der 
öffentlichen Kassen. 
uf Veranlassung des Herrn Reichskanzlers (Reichsschatzamt) werden die 
öffentlichen Kassen angewiesen, vom Publikum Silber= und Nickelgeld auch in 
größeren Mengen im Umtausch gegen Scheine anzunehmen. Soweit es der be- 
stehende Mangel an kleinem Wechselgeld erfordert, können einstweilen die 
Münzen wieder in den Verkehr gegeben werden, bis durch Neuprägungen der 
Bedarf gedeckt sein wird. 
Die Banken und Sparkassen werden aufgefordert, im gleichen Sinne zu 
verfahren. « 
Schwerin, den 16. Mai 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien 
der Finanzen. des Innern. 
v. Blücher. L. v. Meerheimb. 
(2) Bekanntmachung vom 21. Mai 1917, betreffend Höchstpreise für Kalb= und 
· Rindfleisch. 
Nachstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung zu 
Schwerin, welche als nach § 7 Absatz 4 der Verordnung des Reichskanzlers vom
	        
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