600 Nr. 85. 1917.
„„Im Jahre 1917 fallen die Ergänzungswahlen zur Mecklenburgischen
Handelskammer aus. Bei der Berechnung der Amtsdauer der Handelskammer-
mitglieder wird das Jahr 1917 nicht mitgerechnet.“
Gegeben durch Unser Staatsministerium.
Schwerin, den 22. Mai 1917.
Auf besonderen Befehl Seiner Königlichen Hohcit des Großherzogs.
v. Blücher. L. v. Meerheimb.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 16. Mai 1917, betreffend Annahme von Silber= und
Nickelgeld in größeren Mengen im Umtausch gegen Scheine seitens der
öffentlichen Kassen.
uf Veranlassung des Herrn Reichskanzlers (Reichsschatzamt) werden die
öffentlichen Kassen angewiesen, vom Publikum Silber= und Nickelgeld auch in
größeren Mengen im Umtausch gegen Scheine anzunehmen. Soweit es der be-
stehende Mangel an kleinem Wechselgeld erfordert, können einstweilen die
Münzen wieder in den Verkehr gegeben werden, bis durch Neuprägungen der
Bedarf gedeckt sein wird.
Die Banken und Sparkassen werden aufgefordert, im gleichen Sinne zu
verfahren. «
Schwerin, den 16. Mai 1917.
Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien
der Finanzen. des Innern.
v. Blücher. L. v. Meerheimb.
(2) Bekanntmachung vom 21. Mai 1917, betreffend Höchstpreise für Kalb= und
· Rindfleisch.
Nachstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung zu
Schwerin, welche als nach § 7 Absatz 4 der Verordnung des Reichskanzlers vom