Nr. 103. 1917. 731
(3) Bekanntmachung vom 20. Juni 1917, betreffend Verpflichtung zur An-
meldung von Broschüren, Flugblättern, Geschäftsberichten und sonstigen lite-
rarischen Erzeugnissen vor ihrer Veröffentlichung oder Aushändigung an Be-
steller oder dritte Personen.
Die nachstehende Verordnung des stellvertretenden Generalkommandos zu
Altona vom 16. d. Mts., betreffend Verpflichtung zur Anmeldung von Bro-
schüren, Flugblättern, Geschäftsberichten und sonstigen literarischen Erzeugnissen
vor ihrer Veröffentlichung oder Aushändigung an Besteller oder dritte Personen,
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 20. Juni 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
Id. Nr. 85 335. Nr. 1190. Altona, den 16. Juni 1917.
verordnung,
betreffend Verpflichtung zur Anmeldung von Buoschüren, Flugblättern,
Geschäftsberichten und sonstigen literarischen Erzeugnissen vor ihrer Veröffent-
lichung oder Aushändigung an Besteller oder dritte Personen.
Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungehustand vom 4. Juni
1851 und des Reichsgesetzes vom 11. Dezember 1915 (REl. S. 813) wird hiermit
folgendes verordnet:
8 1.
Drucker und Vervielfältigungsanstalten haben alle nicht zum öffentlichen Berkauf
oder Vertrieb bestimmten Bücher, Denkschriften, Broschüren, Flugblätter, Geschäfts-
berichte, Korrespondenzen, Aufrufe und sonstigen literarischen Erzeugnisse, in denen
öffentliche oder die Allgemeinheit berührende Fragen behandelt werden, spätestens nach
Fertigstellung der Vervielfältigung vor Verbreitung oder Aushändigung an den Be-
steller oder an dritte Personen unter Vorlage eines Exemplars des Erzeugnisses bei den
örtlich zuständigen Presseüberwachungsstellen anzumelden.
6 solche örtlich zuständigen Presseüberwachungsstellen kommen in Betracht:
für Hamburg und Altona:
das stellv. Generalkommando in Altona;
im übrigen die Garnisonkommandos in
Sonderburg, Hadersleben, Flensburg, Schleswig, Rendsburg, Heide,
Neumünster, Eutin, Itzehoe, Husum, Tondern, Stade, Bremen, Verden,
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