Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 6. 45 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Menhlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
  
  
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 9. Januar 1918. 
I. Abteilung. 
II. Abteilung. 
Inhalt. 
(Nr. 2.) Verordnung zur Abänderung und Ergänzung der Verordnung 
vom 9. Februar 1900 über die Tagegelder und Reisekosten sowie über 
die Umzugskosten der im Großherzoglichen Eisenbahndienste angestellten 
Beamten — Rbl. S. 115 von 1900. 
(1) Bekanntmachung, betreffend das Verfahren bei der Veranlagung und 
Erhebung der Beiträge zur Landwirtschaftskammer. (2) Bekanntmachung 
zur Ausführung der Verordnung des Kriegsernährungsamts über den 
Verkehr mit Getreide, Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse aus der 
Ernte 1917 zu Saatzwecken vom 22. Dezember 1917. (3) Bekanntmachung, 
betreffend das Verbot des Haltens von Luxuspferden. (4) Bekannt- 
machung, betreffend Schutz der Pferde. (5) Bekanntmachung, betreffend 
baumwollene Verbandstoffe. (6) Bekanntmachung, betreffend Ausfuhr von 
technischen Zeichnungen. 
  
II. ebteilung. 
— — 
(Nr. 2.) Verordnung vom 4. Januar 1918 zur Abänderung und Ergänzung 
der Verordnung vom 9. Februar 1900 über die Tagegelder und Reisekosten so- 
wie über die Umzugskosten der im Großherzoglichen Eisenbahndienste ange- 
stellten Beamten — Röbl. S. 115 v. 1900. 
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg 
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der, 
Lande Rostock und Stargard Herr usw. 
dir verordnen nach verfassungsmäßiger Beratung mit Unseren getreuen 
Ständen, was folgt: 
10
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.